Steuerliche | Absetzbarkeit bringt viele Vorteile. | Auftragsprojekte sind benachteiligt. | Die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (F&E) bietet viele Vorteile. Sie bedeutet für kleine und mittelgroße Unternehmen ein Sprungbrett in die Welt der F&E-Förderlandschaft und ist für Großunternehmen ein Standortargument ersten Ranges. Sie bietet einen verbindlich festgelegten Rechtsanspruch und verursacht nur geringe administrative Kosten.
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Gemäß dem aktuellen Regierungsprogramm wird in dieser Legislaturperiode allgemein die Vereinfachung, Ausweitung und Effizienzsteigerung des Systems der steuerlichen F&E-Förderung angestrebt. Das ist gut und richtig. Allerdings liegen insbesondere zwei Verbesserungsmaßnahmen schon lange auf dem förderpolitischen Präsentierteller: die Erhöhung der Transparenz und die Aufhebung der Diskriminierung von Auftrags-F&E.
Einheitliche Förderhöhe
Wer seine F&E-Aufwendungen steuerbegünstigt geltend machen möchte, muss bei der Wahl des konkreten Instrumentariums sehr genau die Art, Struktur und Entwicklung der Aufwendungen kennen. Man muss gut überlegen und planen, unter welchen Rahmen das konkrete Projekt zu subsumieren ist, beziehungsweise welche Fördervariante im jeweiligen Veranlagungsjahr inwieweit Bestand hat. Dazu bedarf es einer außergewöhnlich genauen Betrachtung der eigenen Gewinnsituation in Kombination mit dem Grenzsteuersatz in Abhängigkeit zum Veranlagungsjahr.
Denn in Österreich gibt es zwei verschiedene Forschungsfreibeträge: den sogenannten Frascati-Freibetrag, der sich auf bestimmte von der OECD definierte F&E-Aufwendungen bezieht, und den Freibetrag für volkswirtschaftlich wertvolle Erfindungen.
Störend sind insbesondere die verschiedenen Förderhöhen bei diesen beiden Freibeträgen. Aus Transparenzgründen wäre ein einheitlicher Forschungsfreibetragsatz von mindestens 35 Prozent und dazugehörige Forschungsprämien von mindestens zehn Prozent für beide Modelle sinnvoll. Dabei käme es sogar zu einer notwendigen Aufwertung des Systems der steuerlichen F&E-Förderung.
Diskriminierung
Ein weiterer Verbesserungsvorschlag betrifft F&E auf Auftrag. Diese wird nur begünstigt, wenn sie unter die von der OECD definierten Aufwendungen fällt. Darüber hinaus werden die Aufwendungen des Auftraggebers nur in Höhe von maximal 100.000 Euro pro Wirtschaftsjahr steuerlich berücksichtigt.
Es sollte einerseits einen Auftrags-Forschungsfreibetrag auch für volkswirtschaftlich wertvolle Erfindungen geben. Andererseits sollte die 100.000 Euro-Deckelung abgeschafft werden. Schließlich gibt es keinen Grund, bestimmte Branchen mit Auftragsaffinität durch eine willkürliche Deckelung zu diskriminieren.
Kommt es zumindest zu diesen beiden Verbesserungen in der steuerlichen F&E-Förderung, wird der Wirtschaftsstandort Österreich vor dem Hintergrund der aktuellen Finanz- und Konjunkturkrise an Wettbewerbskraft gewinnen. Die heimische Wirtschaft wird sodann mit nachhaltiger Produktion, Wertschöpfung und Beschäftigung danken.
Dr. Herwig W. Schneider ist Leiter des Industriewissenschaftlichen Instituts (IWI) in Wien. Ein ausführlicher Beitrag erscheint auch in der "Steuer- und Wirtschaftskartei" des Linde Verlags.