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Geht es nach FP-Justizsprecher Harald Ofner, soll Diversion künftig nicht mehr für alle Delikte, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bedroht sind, möglich sein. Er plädiert zudem für eine Anwaltspflicht im Diversionverfahren ab einer Schadenshöhe von 52.000. S.
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Die Instrumente der Diversion wie außergerichtlicher Tatausgleich, Bußgeld oder gemeinnützige Leistung hätten sich bewährt, strich Ofner gleich zu Beginn seiner gestrigen Pressekonferenz heraus: "Niemand denkt daran die Diversion aufzugeben." Obwohl man mit dem Modell "leben könne", weise es aber Schwächen auf.
Ofner, der auch Vorsitzender der Justiz-Enquetekommission ist, will bei der morgigen ersten Sitzung des Gremiums nach der Sommerpause zwei Vorschläge diskutieren: Ofner verwehrt sich gegen die - wie er sagt - "Tendenz, alle Delikte über einen Kamm zu scheren". Anstatt die Diversion auf alle Tatbestände bis zu einem Strafrahmen von fünf Jahren anzuwenden, votiert er für ein "maßgeschneidertes Diversionsmodell je Delikt". Zum Schutz der Opfer fordert Ofner - selbst Rechtsanwalt - Anwaltspflicht ab einer Schadenshöhe von 52.000 S: "Oft werden Verbrechens-Opfer geneppt und mit ein paar tausend Schilling abgespeist."