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FPÖ beantragt Strafen für Klimaaktivisten

Politik

Im Justizausschuss liegt ein Gesetzesvorschlag gegen Behinderung von Hilfeleistungen. ÖVP will Aktivisten zahlen lassen.


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Sie haben sich in den vergangenen Wochen auf diversen Straßen festgeklebt, um auf fehlende Maßnahmen zum verbesserten Schutz des Klimas aufmerksam zu machen. Sie haben damit die Nerven so mancher Autofahrer in Wien, aber auch in anderen Städten strapaziert, die deswegen meist bei der morgendlichen Fahrt zum Arbeitsplatz im Stau gestanden sind. Sie sind aber auch zum regelrechten Feindbild für die Freiheitlichen geworden. Die FPÖ möchte daher auch gesetzlich gegen derartige Klimaaktivisten vorgehen. Ein Gesetzesantrag der FPÖ im parlamentarischen Justizausschuss zielt nun darauf ab, dass gegen Klimaaktivisten unter bestimmten Umständen Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr verhängt werden können.

Der Vorstoß der freiheitlichen Opposition im Justizausschuss des Nationalrats richtet sich allerdings generell dagegen, dass Rettungs- und Einsatzkräfte speziell von Blaulichtorganisationen, die Opfern von Unfällen Hilfe leisten, durch Schaulustige oder eben auch durch "Umweltaktivisten" behindert werden. Damit will die FPÖ unter anderem jenen Personen begegnen, die sich auf dem Asphalt festkleben, um gegen den Straßenverkehr und ihrer Ansicht nach zu lasche Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und vor Emissionen zu protestieren.

Die Partei von FPÖ-Klubobmann und Bundesparteichef Herbert Kickl fordert mit ihrem Gesetzesantrag, dass Behinderungen von Hilfeleistungen, die im schlimmsten Fall zum Tod eines Unfallopfers führen können, mit Sanktionen verknüpft werden. In der Vergangenheit haben Feuerwehr und Rotes Kreuz immer wieder darüber geklagt, dass Schaulustige bei Einsätzen in Notfällen Rettungsaktionen erschwert haben, weil die Einsatzkräfte entweder bei der Zufahrt blockiert wurden oder weniger Platz am Unfallort zur Verfügung gestanden ist.

Dieses Ziel der FPÖ würde grundsätzlich auch Unterstützung bei anderen Fraktionen im Hohen Haus finden. Die Antrag der Blauen geht allerdings ausdrücklich darüber hinaus. Er würde auch dann zum Tragen kommen, wenn durch Protestaktionen von Klimaaktivisten etwa durch Festkleben auf der Straße und damit Staus auch Rettung oder Feuerwehr bei der Fahrt zu Einsätzen behindert werden.

FPÖ betont Wertschätzung für Einsatzkräfte

Die vorgesehenen Sanktionen wären weitreichend. Geht es nach den Freiheitlichen, droht eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagsätzen, wenn jemand bei einem Unglücksfall oder einem Unfall oder auch bei Gemeingefahr eine Person behindert, die einer dritten Person Hilfe leisten will. Noch strengere Strafen fordert die FPÖ, wenn die Behinderung tödliche Folgen hat. Wenn die Unterlassung oder Behinderung der Hilfestellung zum Tod eines Menschen führt, sieht der Antrag eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe bis zu 720 Tagsätzen vor.

Die FPÖ nimmt in der Begründung ihres Antrags Bezug auf einen Vorfall in Berlin Ende Oktober, wo Aktionen von Umweltaktivisten eskaliert sind. Laut Berliner Feuerwehr hätten "Klimaaktivisten" einen Rettungseinsatz erschwert, weil ein Spezialfahrzeug im Stau gestanden sei. Das Unfallopfer sei später im Krankenhaus seinen Verletzungen erlegen. In Deutschland sei bereits 2017 ein Tatbestand geschaffen worden, mit dem die Behinderung der Hilfeleistung – neben der in Deutschland und auch Österreich schon geltenden Unterlassung der Hilfeleistung – gerichtlich unter Strafe gestellt worden sei. Mit einer derartigen Gesetzesänderung bringe der Gesetzgeber gleichzeitig seine Wertschätzung für Rettungs- und Einsatzkräfte, aber auch andere Menschen, die im Rahmen von Unfällen Hilfe leisten wollen, zum Ausdruck, argumentieren die Freiheitlichen in der Begründung ihres Antrages.

Kein Verständnis bei ÖVP für Aktionismus

Vom ÖVP-Klub hiess es: "Für derart sinnlose Aktionen fehlt in der Bevölkerung als auch in der Volkspartei jedes Verständnis. Die Konsequenz aus so einem Verhalten muss sein, dass die Kosten für den Einsatz bezahlt werden. Denn es ist nicht einzusehen, dass die Allgemeinheit für diese Form von völlig unangebrachtem Aktionismus aufkommen muss."

Für die Grünen sind "die Anliegen der Aktivisten und auch die Verzweiflung, die sie antreibt, nachvollziehbar und berechtigt", heißt es von diesen. Klar sei jedoch: Proteste dürfen niemanden gefährden. Sollte das dennoch der Fall sein, "sieht unsere Rechtsordnung schon jetzt genügend Mechanismen vor, um adäquat damit umzugehen". (ett)