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FPÖ befragt Innenminister zu Waffenpässen für Elitesoldaten

Politik

Freiheitliche wollen von Nehammer wissen, ob er Ausstellung an Soldaten des Jagdkommandos befürwortet.


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Sollen Soldaten des Jagdkommandos auch außer Dienst Waffen tragen dürfen? Diese Frage erreicht nun die Politik. Der Nationalratsabgeordnete Christian Hafenecker (FPÖ) brachte am Freitag eine parlamentarische Anfrage ein: Er will von Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) wissen, ob dieser das Ausstellen von Waffenpässen an die Elitesoldaten des Bundesheers befürwortet.

Wie die "Wiener Zeitung" berichtete, beantragten Dutzende Jagdkommando-Soldaten nach dem Terroranschlag in Wien am 2. November einen Waffenpass. Dieser berechtigt dazu, Waffen der Kategorie B - Faustfeuerwaffen und halbautomatische Schusswaffen - mit sich zu führen. Rund 50 Verfahren sind dazu bei den Verwaltungsbehörden anhängig.

"Befremdlich und unverständlich"

Die Behörden gehen mit den Anträgen unterschiedlich um. In fünf Fällen wurde ein Waffenpass ausgestellt, drei Behörden lehnten den Antrag ab. In weiteren Fällen kündigen die Behörden in Stellungnahmen an, dass der Antrag wohl negativ beschieden wird.

Für Hafenecker ist es "befremdlich", dass manche Behörden Jagdkommando-Soldaten keinen Waffenpass ausstellen. Die regionalen Differenzen in der Behördenpraxis bezeichnet er als "unverständlich". In seiner Anfrage an Nehammer fragt Hafenecker, ob das Innenministerium einen Erlass plant, um eine einheitliche und positive Entscheidungspraxis sicherzustellen. Der gegenwärtige Zustand sei "sowohl im Interesse der öffentlichen als auch hinsichtlich der persönlichen Sicherheit" der Soldaten unbefriedigend.

Der Hintergrund: Ein Waffenpass muss nach dem Waffengesetz ausgestellt werden, wenn der Antragsteller besonderen Gefahren ausgesetzt ist, "denen am zweckmäßigsten mit Waffengewalt wirksam begegnet werden kann". Diese Gefahren sehen die Soldaten als gegeben an. Sie befürchten Racheaktionen, falls ihre Daten bei Anti-Terroreinsätzen im Ausland durch Datenleaks in extremistische Hände gelangen. Auch gehen die Soldaten davon aus, dass sie in Österreich ausspioniert werden könnten.

Einigen Behörden ist das zu wenig. "Eine bloß diffuse Befürchtung einer möglichen Bedrohung" reiche für das Ausstellen eines Waffenpasses nicht aus, so eine Behörde. FPÖ-Politiker Hafenecker will von Nehammer wissen, wie er die Bedrohungslage für die Elitesoldaten einschätzt.

Besteht keine besondere Gefahr, so kann eine Behörde auch nach Ermessen einen Waffenpass ausstellen. Dabei muss das Interesse desjenigen, der eine Waffe mit sich führen will, mit dem öffentlichen Interesse abgewogen werden. Auch hier zeigen sich diverse Meinungen. Im Mai 2020 entschied das Landesverwaltungsgericht Wien, dass einem Jagdkommando-Soldaten, gegen den keine konkrete Bedrohung vorlag, nach Ermessen ein Waffenpass auszustellen war. Einige Behörden entschieden hingegen zuungunsten der Soldaten, da ein Waffengebrauch "zu einer Gefährdung Unbeteiligter führt". (dab)