Zum Hauptinhalt springen

FPÖ beharrt auf Schächtverbot

Von Alexander Grass

Politik

Die Debatte um das im Ministerrat beschlossene Tierschutzgesetz hielt auch am Mittwoch an. Obwohl die FPÖ tags zuvor dafür ihre Zustimmung erteilt hatte, stößt sie sich an dem der Gesundheitsministerin in der Frage des Schächtens eingeräumten Verordnungsrecht. So beharrte FPÖ-Klubobmann Herbert Scheibner einmal mehr auf einem Verbot von im Judentum und Islam üblichen Schächtungen. Ein Verbot wäre allerdings verfassungswidrig - die Oppositionsparteien SPÖ und Grüne plädieren daher für eine Betäubung unmittelbar nach dem Schnitt - das so genannte Post-Cut-Stunning.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 21 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Auch mit dem von der FPÖ ins Spiel gebrachten Grundrechtsvorbehalt wäre ein Verbot ritueller Schächtungen verfassungswidrig, meinte der Verfassungsrechtler Bernd Christian Funk zur APA. "Man wird nicht behaupten können, dass Schächten per se Tierquälerei ist. Und selbst wenn es das wäre, steht die Religionsfreiheit höher", betont der Jurist. Daraus ließe sich lediglich ableiten, dass unsachgemäße Handhabung - etwa mit stumpfen Messern - verboten wäre, weil dies für das Tier unnötige Schmerzen bedeuten würde.

SPÖ und Grüne fordern Betäubung nach dem Schnitt

Sowohl die ÖVP als auch die Oppositionsparteien plädieren angesichts der verfassungsrechtlich verankerten freien Religionsausübung für ein Schächten nach bestimmten religiösen Riten - wie es übrigens auch in der EU vorgesehen ist (siehe Kasten). SPÖ und Grüne fordern aber das sogenannte Post-Cut-Stunning. Hier erfolgt eine Betäubung unmittelbar nach dem Schnitt. Weitere Bedingung: Die Methode darf nur in Schlachthöfen und von Personen, die entsprechende Qualifikationen aufweisen, angewendet werden. Wichtig sei eine "tierschutz- und verfassungskonforme Regelung", sagt die Grüne Tierschutzsprecherin Brigid Weinzinger gegenüber der "Wiener Zeitung". Auch die SPÖ-Abgeordnete Ulli Sima fordert hier eine bundeseinheitliche Regelung ein.

Im Übrigen sei der Regierungsentwurf für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz für die Opposition aber inakzeptabel, weil dieser die Standards in manchen Bundesländern verschlechtern würde. So bestehe in fünf Bundesländern ein Käfigverbot für Hühner - dieses wäre mit dem neuen Gesetz allerdings wieder aufgehoben. Weinzinger vermisst ebenso konkrete Rahmenbedingungen im Gesetz. Sima ortet eine Scheindiskussion, die andere Probleme verdeckt.

Der Gesetzesentwurf sollte ursprünglich am Freitag im Ausschuss verhandelt werden. Die Sitzung sei von der ÖVP allerdings "wieder einmal" verschoben worden, kritisieren die beiden Bereichssprecherinnen. Eine Sitzung findet dennoch statt: SPÖ und Grüne werden morgen gemeinsam mit Tierschutzorganisationen parlamentarische Vorberatungen führen.

Die Israelitische Kultusgemeinde (IKG) könne "mit der derzeitigen Textierung absolut nicht einverstanden sein", betont IKG-Generalsekretär Avshalom Hodik. Es sei ein "qualitativer Unterschied", ob das Schächten im Gesetz selbst oder erst über den Verordnungsweg erlaubt wird.