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Organstreitverfahren: FPÖ contra SPÖ und Grüne. | Fichtenbauer: Höchstgericht als Schiedsorgan wäre Systembruch. | "Wiener Zeitung": Die FPÖ kommt wegen der Polit-Ehe mit dem Kärntner BZÖ nicht aus den schlechten Schlagzeilen heraus . . .
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Peter Fichtenbauer: ... es wäre auch der falsche Ansatz für uns, wenn wir auf Schmeicheleinheiten der politischen Konkurrenz und der Medien spekulieren würden .. .
. . . lief dabei aus Ihrer Sicht alles nach Plan?
So ein kompliziertes Projekt lässt sich allenfalls auf dem Reißbrett planen, niemals aber genau nach diesem Plan umsetzen, dafür sind auch zu viele Spieler beteiligt. Davon darf man sich aber nicht irritieren lassen, der Schritt als solcher war goldrichtig.
Sie würden also Ihre Hand für die Scheuchs ins Feuer legen, dass es bei der Hypo keine illegalen Machenschaften gegeben hat?
Wenn man die Causa analysieren will, kommt man an der Person Jörg Haiders nicht vorbei - Uwe Scheuch hatte meines Wissens keine Funktion im Zusammenhang mit der Hypo. Meine Erfahrung mit Bankskandalen lehrt mich, dass man sich hier nie auf sein Bauchgefühl verlassen soll, was zählt sind die Fakten.
Nationalratspräsidentin Prammer, die Grünen und der Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) sprechen sich für eine Reform der U-Ausschüsse nach deutschem Vorbild aus. Hier hat das Bundesverfassungsgericht in Organstreitverfahren die Rolle eines Schiedsgerichts.
Um der Wahrheit die Ehre zu geben, war ich es, der sich in der Geschäftsordnungskommission des Nationalrats für das deutsche Modell starkgemacht hat, einfach weil es bereits erprobt ist. Auch die Notwendigkeit eines Organstreitverfahrens ist unbestritten, wenn U-Ausschüsse zum Minderheitenrecht werden. In Deutschland entscheidet hier eben der Verfassungsgericht über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Untersuchungsgegenständen. Das Problem ist nur: Das österreichische Verfassungsrecht kennt kein Ober- und Unterorgan bei obersten Organen. Der VfGH in dieser Rolle wäre deshalb ein schwerwiegender Systembruch. Es gibt keinen Rechtszug vom Nationalrat zum VfGH, ein solcher Schritt wäre auch weder gut durchdacht noch notwendig.
Was wäre die Alternative aus FPÖ-Sicht?
Diese Streitfragen sollte ein parlamentarisches höchstes Organ entscheiden. Am Dienstag werde ich deshalb einen Gesetzesentwurf für eine solche parlamentarische Schiedskommission zur Debatte stellen.
Den Verfassungsgerichtshof als Schiedsgericht in Organstreitverfahren lehnen Sie kategorisch ab?
Ja, einen solchen Systembruch im Verfassungsrecht halte ich nicht für akzeptabel. Ich gehe davon aus, dass er nicht kommen wird, denn bisher hat die Geschäftsordnungskommission in solchen Fragen immer einstimmig agiert.
Ist mit der Wiederaufnahme der Verhandlungen zwischen Regierungsfraktionen und Opposition eigentlich der medienwirksam ausgerufene Boykott von Verfassungsmaterien durch FPÖ, BZÖ und Grüne hinfällig?
Jeder Boykott findet irgendwann einmal ein Ende. Wenn wir hier beim U-Ausschuss bis März eine Lösung finden, dann wird es auch eine gewisse Selbsterfüllung der oppositionellen Forderungen geben.