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FPÖ: Integrationsvertrag als Hilfe

Von Veronika Fillitz

Politik

Der Integrationsvertrag soll nicht eine Maßnahme für Neuzuwanderer, sondern in erster Linie für die bereits in Österreich lebenden Ausländer sein, erklärte FPÖ-Klubobmann Peter Westenthaler in einer Pressekonferenz am Montag. Der Vertrag sei dabei nicht als Barriere zu verstehen, sondern vielmehr als eine "Integrationshilfe": Vor allem arbeitslose Ausländer könnten ihre Chancen am Arbeitsmarkt verbessern.


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Im Allgemeinen sieht Westenthaler den Integrationsvertrag als "Instrument einer aktiven Arbeitsmarktpolitik": In Österreich seien immer noch zu viele wenig qualifizierte Ausländer arbeitslos. Durch die verpflichtenden Sprachkurse könnten eben diese ihre Chancen auf eine rasche Integration am Arbeitsmarkt deutlich verbessern. Mit dem Integrationsvertrag hätte die Bundesregierung ein deutliches Bekenntnis zur Ausländerintegration abgegeben, da mit dem Abschluss auch Rechte verbunden seien: Schnellere Integration mit einer möglichen Harmonisierung der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beispielsweise. An diesem Punkt könnten auch mögliche Sanktionen ansetzen. Was andere Strafmaßnahmen betrifft, nannte der FP-Klubchef etwa das Beispiel Niederlande, wo auch eine Kürzung der Sozialhilfe um bis zu 25 Prozent möglich sei. Generell sei der Missbrauch zu bekämpfen, meinte Westenthaler, der sich im äußersten Fall auch eine Beendigung des Aufenthaltsstatus für "unwillige Ausländer" vorstellen kann. Als zusätzliche Anreize für Ausländer schloss Westenthaler die vorzeitige Erteilung der Staatsbürgerschaft sowie das Wahlrecht kategorisch aus. Gelten soll der Integrationsvertrag prinzipiell für "alle Ausländer". Ausnahmen werde es aber trotzdem geben, meinte Westenthaler. Für bestimmte Gruppen sei ein Vertrag nicht notwendig. Als Beispiele nannte er etwa Schlüsselarbeitskräfte, Ausländer, die bereits in dritter oder vierter Generation hier leben, oder auch Schulpflichtige. Flüchtlinge und EU-Ausländer seien auch nicht betroffen, betonte Westenthaler. Details dazu müssten aber erst mit dem Koalitionspartner diskutiert werden.

Eine "Prüfung" im Zuge des Integrationsvertrags sollte es nach Meinung Westenthalers lediglich im Zusammenhang mit der Sprache geben. Für die dafür im Vorfeld notwendigen Kurse fordert der Klubobmann eine "faire Kostenaufteilung" zwischen der öffentlichen Hand und den Betroffenen. Nähere Angaben und Finanzierungsmodelle könnten allerdings erst fixiert werden, wenn klar sei, wie und durch wen die Abwicklung geschehen solle. Aus Sicht der Öffentlichkeit sollte jedenfalls Kostenneutralität möglich sein, "weil jeder arbeitslose Ausländer mehr kostet als eine Ausbildung in einem Sprachkurs", erläuterte Westenthaler.

Bezüglich der Zuwanderungsquote betonte der Klubobmann, dass zusätzliche Kontingente - wie sie für Polen im Gespräch waren - nicht möglich seien. Wirtschaftsminister Martin Bartenstein meinte dazu gegenüber der APA, dass es im Beschäftigungsabkommen mit Polen um Plätze innerhalb der Quote gehe. Zusätzliche Plätze könne es nur über die regionale Zusammenarbeit von Bundesländern mit benachbarten EU-Beitrittskandidaten geben. Diese Möglichkeit werde es allerdings nur projektbezogen, in Grenzregionen und mit Zustimmung der Bundesregierung geben, betonte Westenthaler.

Insgesamt habe man für den österreichischen Integrationsvertrag nicht ein ausländisches Modell übernommen, sondern Elemente aus mehreren bereits bestehenden Abkommen, etwa Deutschland und auch der Niederlande.

Die Niederlande als Vorbild?

Das Niederländische Modell ist eines der liberalsten Modelle Europas. Der so genannte "Unterrichtsvertrag", der seit 1998 verpflichtend für alle Neuzuwanderer gilt, ist dort in eine Reihe weiterer Maßnahmen eingebettet. Auffälligster Unterschied zu allen bisher bekannten Regierungsplänen: Die Niederlande räumen Ausländern, die sich seit mindestens fünf Jahren im Land aufhalten, das aktive und passive Wahlrecht auf Gemeindeebene, sowie das Niederlassungsrecht und den freien Zugang zum Arbeitsmarkt ein.

Unter dem Titel "Überwindung sozialer Ungleichheit" sieht das niederländische Modell außerdem den Zugang von Ausländern zum öffentlichen Dienst und zum sozialen Wohnbau vor. Zudem wird den Zuwanderern Schulunterricht in der jeweiligen Muttersprache garantiert.

Die im Rahmen des "Unterrichtsvertrags" vorgesehenen Fächer sind Niederländisch, sowie gesellschaftliche und berufliche Orientierung. Abgeschlossen werden die Verträge zwischen den Kurs-Teilnehmern sowie der jeweiligen Bildungsanstalt.

Obwohl laut Westenthaler mit dem neuen Vertrag in Österreich erstmals "echte Integration" möglich sei, rangiert Österreich in einem europaweiten Vergleich der "Integrationshürden" deutlich hinter den Niederlanden.