Die FPÖ spricht sich, wie jüngst angedacht, nach wie vor für ein neues Unvereinbarkeitsgesetz aus - steht mit dieser Forderung allerdings allein auf weiter Flur. Sowohl der Koalitionspartner ÖVP als auch die Oppositionsparteien lehnen dies eindeutig ab. Er glaube, dass man "keine Berufsverbote im Gesetz braucht", stellte Bundeskanzler Wolfgang Schüssel am Dienstag nach dem Ministerrat klar.
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Der Regierungschef lehnt gesetzliche Unvereinbarkeitsregelungen zwischen Politik und Sozialversicherung bzw. Sozialpartnern zwar ab. Aus seiner Sicht ergebe es sich aber einfach aus praktischen Überlegungen, dass jemand, der die Geschäfte einer Sozialversicherungsanstalt leitet, nur diesen Posten ausüben könne, so Schüssel, der damit einmal mehr auf eine Mandatsrücklegung des FPÖ-Abg. Reinhart Gaugg drängte. Dessen Bestellung zum Vize der neuen Pensionsversicherungsanstalt war Auslöser der Debatte gewesen.
Unterstützung erhielt Schüssel von seinem Klubchef Andreas Khol, der meinte, weil die FPÖ ein Problem habe, "muss man nicht gleich das ganze Unvereinbarkeitsgesetz ändern".
Grünen-Chef Alexander Van der Bellen sprach sich vehement gegen eine Anlassgesetzgebung aus. Unvereinbarkeit sei eine "politische Frage, keine juristische". Bei solchen Bestimmungen sieht er ein Problem mit dem Gleichheitsgrundsatz - es sei "schwierig erscheinen, bestimmte Personen davon auszuschließen, Abgeordneter zu werden". Er vermutet wie Schüssel, dass die Funktion im Unternehmen mit 6.000 Beschäftigten viel Zeit in Anspruch nehmen wird und Gaugg nicht mehr viel Zeit für die ebenso zeitaufwändige Abgeordneten-Tätigkeit haben wird. Sozialminister Herbert Haupt wollen die Grünen ob des "stümperhaften" Besetzungsverfahrens das Misstrauen aussprechen.
Auch werde die SPÖ einem Unvereinbarkeitsgesetz nicht zustimmen, wie der stv. Klubchef Josef Cap betonte, denn der FPÖ gehe es nur darum, die Sozialpartner aus dem Parlament zu entfernen. In der Causa Gaugg sieht er im Übrigen keine Unvereinbarkeit, ihn störe jedoch, dass dieser versuche, mit seinem Mandat einen hoch dotierten Sondervertrag von der PVA zu "erpressen".
Sie wolle die Idee der Unvereinbarkeitsregelung jedoch weiter verfolgen, kündigte Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer nach dem Ministerrat an. Für sie sei aber auch klar, dass Gaugg nach Vorliegen seines Dienstvertrages sein Mandat im Nationalrat zurücklegen werde. Innerhalb der FPÖ ist man in diesem Punkt jedoch weiterhin uneins: Gaugg könne nicht zum Rücktritt gezwungen werden, hieß es einmal mehr aus Kärnten.
Haupt wollte in dieser Sache keine Empfehlung abgeben, zeigte sich jedoch verärgert: Der Dienstvertrag für seinen Parteifreund Gaugg liege noch immer nicht vor. Bezüglich dessen umstrittenen künftigen Gehalts plädierte der Minister dafür, einen Vertrag mit Leistungskomponenten zu erstellen. Nach Angaben von Karl Haas, SPÖ-Gewerkschafter und Vorsitzender es Überleitungs-Ausschusses der PVA, hätte Gaugg ein Jahresgehalt von rund 200.000 Euro gefordert, was vom Sozialministerium zurückgewiesen wurde.
Die SPÖ fordert in jedem Fall den Rückzug Gauggs aus allen Funktionen und die Neuausschreibung des PVA-Postens mit einem objektiven Postenbesetzungsverfahren.