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Was sind die Ursachen des europäischen Frächterskandals? Wie viel Schuld trägt der europäische, wie viel Schuld tragen die nationalen Gesetzgeber? Und wie lässt sich dergleichen in Zukunft verhindern?
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Der Straßengüterverkehr wurde in Österreich mit Beginn des Jahres 2002 unter dem Schlagwort "Frächterskandal" zum viel diskutierten Thema. Die Transportunternehmer seien die Sklaventreiber der Neuzeit und würden Lkw-Fahrer zu unmenschlichen Höchstleistungen peitschen. Die Unbeschränktheit des Warenverkehrs ermögliche - im wahrsten Sinne des Wortes - "grenzenlosen" Güterverkehr. Fahrer- und Fahrtendokumentationen würden so erstellt, dass jeder Kontrollversuch ins Leere läuft. "Punktgenaue" Lohnverrechnungen werden so angelegt, dass eine kilometerabhängige Entlohnung nicht nachweisbar wird.
Eine unüberschaubare Gründungswelle von Zweig- und Tochterniederlassungen, bezweckt parallel zur Flucht vor der heimischen Abgabenpflicht vor allem den Nebeneffekt einer grenzüberschreitenden zuständigkeitsbedingten Verfolgungsschranke. Der Einsatz von illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen und die Konstruktion von Schein-Selbstständigkeitsverhältnissen werden als wirtschaftskriminelle Handgriffe gleichsam als "business as usual" im internationalen Straßengüterverkehr gerechtfertigt.
Sogwirkung der Illegalität
Aufgabe der Gesetzgebung ist die Sicherung des freien Warenverkehrs im Binnenmarkt unter wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Gesichtspunkten. Dazu zählt neben der Setzung von Verordnungen und Richtlinien auf europäischer Ebene vor allem deren Anwendung und Vollstreckung durch die Mitgliedsstaaten. Das ist der Grund, warum in meinen Augen der "Frächterskandal" kein österreichisches, sondern ein europäisches Problem ist. Ein europäisches Problem, das durch seine Mitgliedsstaaten verursacht wird. Der "Frächterskandal" kann somit als Ergebnis einer nicht befriedigenden Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen gesehen werden.
Ein Lkw-Fahrer, der von Schweden nach Portugal fährt ist trotz der einheitlichen EU-Verordnung mit acht verschiedenen Rechtsordnungen konfrontiert. Dasselbe Delikt kann in verschiedenen EU-Staaten mit Verwaltungsstrafen, Tagsätzen bis hin zum Entzug der Frachtführerlizenz bestraft werden. Das Auftreten von illegalen Wirtschaftspraktiken ist in erster Linie das Ergebnis von Zweckmäßigkeits-Überlegungen, die auf einer Abwägung von rechtskonformem und rechtswidrigem Verhalten beruhen. Die auf rationaler Analyse beruhende Missachtung von Rechtsvorschriften durch Einzelne regt die übrigen Wettbewerbs-Teilnehmer zur Nachahmung an. Es kommt zu einer "Sogwirkung in die Illegalität", die nur durch den Eingriff des Gesetzgebers bereinigt werden kann.
Sanktionen harmonisieren
Für eine wirkungsvolle Bekämpfung der wettbewerbsverfälschenden Praktiken sind jedoch nicht noch mehr neue Gesetze notwendig - im Gefolge des Frächterskandals schuf der Gesetzgeber eine Reihe neuer Bestimmungen. Etwa die europäische Fahrerbescheinigung, die die Beschäftigung von Schwarzarbeitern aus EU-Drittstaaten erschwert, eine Berufsausbildlungsrichtlinie gilt seit Herbst 2003, ab August 2005 müssen alle neuen Lkw mit digitalen Fahrtenschreibern ausgestattet sein.
Es braucht vor allem eine bessere grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die harmonisierte Anwendung der Sanktionsmöglichkeiten der bestehenden Rechtsvorschriften in den Mitgliedsstaaten. Eine langsam erst zu entwickelnde Gemeinschaftsrechtssoziologie steht vor ganz neuen Komplexitäten: Das Verordnungs- und Richtlinienrecht ist zwar europäisch, aber das Implementationsrecht und die verschiedenen Vollzugsambitionen führen zu unterschiedlichen Rechtsniveaus, was die Einheitlichkeit des Gemeinschaftsrechts - von der Setzung bis zur Vollstreckung - sukzessive schwinden lässt und somit zum Auslöser für derart skandalöse Zustände werden kann.
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