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Fragezeichen bei Urlaubsreisen

Von Martina Madner und Martin Tschiderer

Wirtschaft

Offene Grenzen gibt es wieder zu fast ganz Europa. Dennoch bleiben rund um Auslandsreisen viele Fragen - von Storno-Bedingungen bis zu möglichen Konsequenzen am Arbeitsplatz.


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Seit Sonntag ist das freie Reisen in 32 europäische Länder wieder möglich. Neben allen Nachbarländern können Österreicher auch in die gesamte EU reisen - mit Ausnahme Portugals, Schwedens und des aus der Union ausgetretenen Großbritanniens. In diesen Ländern waren die Covid-Fälle zuletzt markant gestiegen.

Noch immer gibt es aber viele Unsicherheiten bei Auslandsreisen. Rund 60 Prozent der in Österreich lebenden Menschen, die einen Sommerurlaub planen, wollen ihn heuer im eigenen Land verbringen, wie eine Gallup-Umfrage ergab. Nur 28 Prozent planen einen Aufenthalt im Ausland. Die Angst vor einer Corona-Infektion spielt eine untergeordnete Rolle. Vielmehr treibt die Befragten die Angst um, im Falle einer neuen Grenzschließung an der Urlaubsdestination festzusitzen. Sind diese Sorgen begründet?

Außenminister Alexander Schallenberg (ÖVP) schloss am Wochenende erneute Grenzschließungen im Zuge der Corona-Krise nicht aus. Wenn es notwendig sei, werde man "natürlich auch entsprechende Maßnahmen setzen." Unterdessen verhängte das Außenministerium wegen steigender Infektionszahlen auch drei weitere Reisewarnungen für Ägypten, Bangladesch und Chile.

"Unsere Botschaften beobachten permanent, wie sich die Situation vor Ort entwickelt", heißt es aus dem Außenministerium zur "Wiener Zeitung". Bei einer Reisewarnung gehe es immer um eine Gesamtbetrachtung, die Entscheidung könne nicht an einer einzelnen Zahl festgemacht werden. Infektions- und Anstiegsraten spielten aber ebenso eine Rolle wie die Maßnahmen, die ein Land in diesem Zusammenhang ergreife.

Teures Stornieren

Schallenberg verteidigte die Entscheidung, trotz der aktuellen Grenzöffnung zu den 32 Ländern, allen Staaten dieser Welt ein hohes Sicherheitsrisiko zu attestieren. Denn im Falle einer plötzlichen Grenzschließung könne es Probleme bei der Rückreise geben. "Vergessen wir nicht, wie das war im März", sagte Schallenberg. Es sei nicht auszuschließen, dass so etwas "auch in Zukunft geschehen könnte".

Dementsprechend dürften viele Urlaubswillige auch aufgrund unklarer Storno-Bedingungen noch zögerlich bei Auslandsreisen sein. Tatsächlich kann es teuer werden, einen bereits gebuchten Urlaub zu stornieren, wie die ORF-Sendung "Help" berichtete. Andreas Herrmann, Jurist beim Europäischen Verbraucherzentrum, riet Urlaubern, mit dem Storno bis etwa sieben Tage vor Abreise zu warten. "Wenn dann klar ist, dass man auf keinen Fall reisen kann, können Pauschalreisende kostenlos vom Vertrag zurücktreten", sagte Herrmann in der Sendung. Dazu muss keine offizielle Reisewarnung der Stufe fünf oder sechs vorliegen. Medienberichte, wonach es vor Ort gefährlich ist, reichen aus.

Wer schon zu einem früheren Zeitpunkt selbst storniert, muss Stornogebühren zahlen. Diese sind gestaffelt: Je näher zum Abreisetag, desto teurer wird es - bis hin zum gesamten Reisepreis.

Komplex ist die Frage, ob Auslandsreisen dienstrechtliche Konsequenzen für Arbeitnehmer haben könnten. Außenminister Schallenberg betonte zwar, dass Reisewarnungen keine rechtlichen Konsequenzen haben, sondern "Hinweis und Appell" sind. Dazu gibt es nur eine Ausnahme: Müsse ein Reisender aus einem Land, für das eine Reisewarnung (Stufe sechs) gilt, zurückgeholt werden, könnte dafür im Nachhinein ein Teil der Kosten zurückgefordert werden. Etwaige arbeitsrechtliche Konsequenzen seien allerdings nicht normiert, wie man im Außenministerium betont. Sie müssten im Einzelfall geklärt werden.

Runder Tisch

Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) bemühte sich am Montagnachmittag mit Vertretern von Arbeiter-, Wirtschaftskammer, ÖGB und Industriellenvereinigung sowie des Tourismus und des Außenministeriums am Runden Tisch "arbeitsrechtliche Klarheit" zu schaffen. Das Ergebnis war zu Redaktionsschluss noch nicht bekannt.

Zu klären gilt, wer das Entgelt im Falle einer Corona-Ansteckung bei einem Urlaubsaufenthalt im Ausland zu tragen hat. Elias Felten, Vorstand des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht an der Uni Linz ging im Vorfeld davon aus, dass jemandem, der sich in einem Land mit Reisewarnung infiziert, dienstrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung drohen.

Auch Birgit Vogt-Majarek, Partnerin bei SMS Rechtsanwälte, untermauert diese Rechtsmeinung: Stufe ein Arbeitsgericht Reisen in Gebiete oder Länder mit hohem Sicherheitsrisiko oder mit Reisewarnung als grob fahrlässig ein, könnten Infizierten sogar Schadenersatzansprüche seitens des Arbeitgebers drohen. "Schließlich ist bei den Ländern der Sicherheitsstufe 4 der Satz: ‚Von nicht unbedingt notwendigen Reisen wird daher abgeraten‘ vermerkt." Deshalb wäre eine Klarstellung mittels Verordnung oder klarer Kommentierung eines Ministers, wonach etwa Sicherheitsstufe vier nicht als grobe Fahrlässigkeit zu sehen sei, sinnvoll, sagt Vogt-Majarek.

Weder ihr noch Martin Risak, Arbeits- und Sozialrechtler an der Uni Wien, ist eine Rechtssprechung zum Thema aus der Vergangenheit bekannt. Risak meint, dass man "nicht grob fahrlässig handelt, nur wenn es eine Reisewarnung gibt". Arbeiterkammer-Direktor Christoph Klein ging im Vorfeld des Runden Tisches nicht von arbeitsrechtlichen Konsequenzen aus, sofern man sich dem Risiko gemäß angemessen verhalte: "Ich darf also nicht auf Mallorca Schulter an Schulter mit einem gemeinsamen Strohhalm aus dem Sangria-Kübel trinken, so wie ich natürlich auch nicht alkoholisiert Auto fahren darf."