Bawag stellt eine Grundbedingung, Rechtsberater der Stadt lehnen sie ab.
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Linz/Wien. Im 440-Millionen-Euro-Rechtsstreit zwischen der Stadt Linz und der Bawag über das verlustträchtige Franken-Derivate-Geschäft "Swap 4175" wird es wieder spannend. Da auch der zweite Laienrichter wegen seiner Tätigkeit im Bankensektor von der Stadt abgelehnt wurde und das Verfahren damit steht, hat Richter Andreas Pablik am 23. April beiden Parteien aufgetragen, bis 30. Mai ihre Bereitschaft zu "einem Mediationsversuch" zu bekunden.
Die Bawag hat bereits 24. April zugesagt - unter einer Bedingung. "Voraussetzung ist, dass die für eine Mediation üblichen Grundvoraussetzungen einer Mediation - nämlich die Anerkennung vertraglicher Verpflichtungen - auch von der Stadt Linz akzeptiert werden", teilte die Bawag der "Wiener Zeitung". "Die Bawag begrüßt den Willen und die Entscheidung der Stadt Linz, Sondierungen für ein mögliches Mediationsverfahren zu starten." Gestern, Donnerstag, stimmte der Linzer Stadtsenat - gegen die Stimmen der ÖVP - dem Sondierungsplan zu. "Damit ist die Tür für einen Mediationsversuch offen", sagt Meinhard Lukas, Dekan der juridischen Fakultät der Linzer Uni und Rechtsberater der Stadt Linz zur "Wiener Zeitung". "Die größte Herausforderung wird dabei sein, eine Mediationsvereinbarung zustande zu bringen und einen Mediator zu finden." Die zweite Herausforderung sei das Prozedere, nämlich wer nimmt an der Mediation teil. "Denn der Entscheidungsträger der Stadt ist der Gemeinderat", sagt der Universitätsprofessor. Da Mediationen in der Regel der Verschwiegenheit unterliegen, sei die politische Transparenz in diesem Fall eine weitere Herausforderung. Dem dem Linzer Top-Juristen schwebt nun eine zweistufige Mediation vor: Die Phase eins sollen der Linzer Bürgermeister Franz Dobusch und der Bawag-Chef Byron Haynes mit dem Mediator bestreiten. In der Phase zwei soll es zur Einbindung der Shareholder bzw. des Aufsichtsrats der Bawag und der Fraktionsobleute der Parteien im Gemeinderat kommen.
Der große Knackpunkt
Doch der "Mediationsversuch" könnte zum Scheitern verurteilt sein. Die Grundbedingung der Bawag, dass die Stadt Linz ihre vertragliche Verpflichtung aus dem eingeklagten Swap-Geschäft vorab anerkennt, stößt auf Ablehnung. "Das ist eine absolutes No-Go und der Tod jeder Mediation, wenn man vorweg eine solche Bedingung stellt", sagt der Universitätsprofessor Lukas. Das meint auch Lukas Aigner von der Wiener Anwaltkanzlei Kraft & Winternitz, die die Stadt Linz vertritt.
"Das stoßt bei mir auf völliges Unverständnis, da kann man gleich ein Anerkenntnisurteil erlassen", sagt Aigner zur "Wiener Zeitung". " Wenn das die Grundbedingung der Bank ist, bleibt für eine Mediation kein Raum, weil dann ist der Rechtsstreit eh entschieden." Nachsatz: "Das macht keinen Sinn, das läuft gegen die Intention einer Mediation."
Kapitalmarktanwalt Aigner geht aber davon aus, dass diese Bedingung der Bawag ein Missverständnis ist. Indes erinnert der Advokat daran, dass der Franken-Swap 4175 eigentlich dazu diente, um eine 195-Millionen-Frankenanleihe der Stadt Linz zinsmäßig zu optimieren. Aigner: "Die Optimierung, die die Bawag mit der Stadt gemacht hat, führte dazu, dass zusätzlich eine Forderung von 440 Millionen Euro entstanden ist." 23 Millionen Euro hat die Stadt bezahlt, 417 Millionen Euro hat die Bawag eingeklagt.