Frauen müssen auch im Alter auf eigenen Beinen stehen können. Die GPA hat die Pensionsreformpläne untersucht und | die Konsequenzen für Frauen herausdestilliert. Das Ergebnis: Angestellte Frauen werden die großen Verliererinnen sein. Die finanzierbaren Gegenvorschläge der GPA zur besseren Alterssicherung wurden im SP-Pensionspapier übernommen.
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Immer noch haben 42 Prozent der Frauen keinen Anspruch auf eine eigene Pension. Bekommen sie eine, so liegt diese durchschnittlich bei 650 Euro, die eines Mannes beträgt dagegen 1.700 Euro pro Monat. Die Schere ist jetzt schon enorm.
Mit Umsetzung der Pensionsreformpläne werde die Ungleichheit größer, kritisiert Erika Helscher, Frauenvorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten. Vor allem Angestellte seien die Verliererinnen. Denn bisher fielen Perioden der Teilzeit, Kindererziehung oder Arbeitslosigkeit nach der Babypause nicht ins Gewicht. Doch durch die Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes von 15 auf 40 Jahre, müssten Frauen mit dramatischen Kürzungen zwischen 14 und 40 Prozent rechnen. Die Anrechnung längerer Kindererziehungszeiten (24 statt bisher 18 Monate) sei ein Bluff. Diese Regelung betreffe nur Frauen, die Kindergeld beziehen und wird erst in 20 Jahren wirksam. Die Pensionshöhe werde dadurch nicht verbessert. Das Fehlen von Aufwertungsfaktoren für lang zurückliegende Arbeitsjahre führe detto zu beträchtlichen Einbußen. Für viele Frauen lagen die "besten Beitragsjahre" vor Kindern.
Doch auch in der GPA hat man sich mittlerweile mit der längeren Durchrechnung abgefunden. Helscher besteht jedoch auf Aufwertungsfaktoren. Das heißt, dass zurückliegende Einkommen genauso viel zählen, wie solche kurz vor der Pensionierung. Auch Kindererziehungszeiten und Teilzeitarbeit müssten mehr wert sein. Die Berechnungsbasis für die Pension könnte das Durchschnittseinkommen sein. Als Vergleich wählt GPA-Frauensekretärin Sandra Frauenberger den Präsenzdienst. Dieser orientiere sich auch am Durchschnittseinkommen des Mannes.
Frauenberger fordert, dass schon nach 10 und nicht erst nach 15 Beitragsjahren ein Pensionsanspruch entsteht. Dies helfe Frauen. Wichtig wäre die Notstandshilfe als Ersatzzeit anzurechnen, auch wenn der Ehemann gut verdient. Und die Altersarbeitslose müsste von einem auf 3,5 Jahre verlängert werden.
Die GPA fordert ebenso wie die SPÖ, dass die Finanzierungsbasis für die Pensionstöpfe verbreitert wird. Der Dienstgeberanteil sollte sich an der betrieblichen Wertschöpfung orientieren, und nicht nur an der Lohnsumme. Für nicht-arbeitende Ehefrauen sollten Beiträge bezahlt und der Richtsatz für Ehepaare sollte verdoppelt werden.
Abgelehnt wird die Kürzung des Steigerungsbetrages von 2 auf 1,78 Prozent. Laut Frauenberger wäre allein dadurch mit einer Pensionsreduktion von 11 Prozent zu rechnen.
Die Regierung hat die Vision eines beitragsorientierten Pensionskontos, dessen Verzinsung vom Kapitalmarkt abhängt und einer Lebensversicherung ähnelt. Die GPA will hingegen das leistungsorientierte Pensionskonto, das dem Umlageverfahren entspricht: eine konkrete Leistungszusage, die nicht von Lebenserwartung und Zinsen abhängt.