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Frauenhandel auch in Österreich

Von Barbara Ottawa

Politik

Menschenhandel ist eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung, von der weltweit vor allem Frauen und Mädchen betroffen sind - so auch in Österreich. Durch falsche Versprechungen werden Frauen, die aus finanzieller Not ihre Heimat verlassen müssen, in Zwangsarbeit und sklavenähnliche Arbeitsverhältnisse gedrängt. Dazu zählen nicht nur Prostitution, sondern vor allem auch Haushaltsarbeit. Um diesen Missstand zu beheben, müssten die relevanten Gesetze in Österreich besser exekutiert und teilweise neu formuliert werden.


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Eine halbe Million Frauen sind, der Europäischen Kommission zufolge, in Westeuropa Opfer des Geschäfts mit der "Ware Mensch". In Österreich sei der Frauenhandel seit dem Fall der "Eisernen Vorhanges" zu einem "sichtbaren und massiven Problem" geworden, erläuterte gestern Angelika Kartusch vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, anlässlich der Buchpräsentation des neu erschienen Bandes "Bekämpfung des Frauenhandels" (siehe Buchtipp).

Durch die "Feminisierung der Armut" in Ländern Osteuropas, würden die Frauen leicht zum Opfer von Menschenhändlern, so Kartusch. In Österreich müssten sie oft unter "sklavenähnlichen Bedingungen" im Haushalt bis zu 80 Stunden in der Woche ohne, oder mit nur geringer Bezahlung arbeiten, schilderte Helga Hess-Knapp von der Abteilung Frauen und Familie der Wiener Arbeiterkammer (AK) die Situation der Frauen.

Die meisten Migrantinnen kämen aus Moldawien, Tschechien und Rumänien als Prostituierte nach Österreich. "Viele wissen nicht, dass sie als Prostituierte arbeiten und werden mit lukrativen Jobangeboten als Kellnerin oder Bardame gelockt", führte Kartusch aus.

Die Sprachbarriere, Angst vor den Behörden und Drohungen durch die Arbeitgeber sind oftmals Gründe dafür, dass sich die Unterdrückten nicht bei zuständigen Stellen beschweren.

Die gesetzliche Lage

Nach österreichischer Gesetzgebung (§ 217 des Strafgesetzbuches) ist der Tatbestand von Menschenhandel nur dann gegeben, wenn Frauen in einem anderen Land als ihrem Herkunftsland der Prostitution zugeführt werden.

Auch andere Formen der Ausbeutungen müssen hier berücksichtigt werden, fordert die Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels (IBF), der nichtstaatlichen Organisation "Lateinamerikanische Emigrierte Frauen in Österreich" (LEFÖ), die einzige in Österreich anerkannte Opferschutzeinrichtung für solche Fälle.

Eine weitere Forderung betrifft die Abschiebung der Betroffenen. Nach §10 Abs 4 des Fremdengesetzes kann Zeuginnen und Opfer von Menschenhandel ein vorübergehender Aufenthalt - aus humanitären Gründen - gewährt werden. Leider werde dieser Paragraph nur selten exekutiert, bedauerte Evelyn Probst, Psychologin bei der IBF. Ein Aufenthalt von etwa sechs Monaten in Notunterkünften der LEFÖ und eine Arbeitserlaubnis für diese Zeit wären wünschenswert.

Nähere Informationen und Beratung: IBF, Markhofgasse 4/6, 1030 Wien, lefoe_ibf@mail.t0.or.at od. unter 01/79692 98.