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Frauenministerin unterzeichnet das Volksbegehren nicht

Von Martina Madner

Politik

Ab 12. Februar kann man einen Monat lang eine Unterstützungserklärung abgeben. Ministerin Juliane Bogner-Strauß wird es nicht tun.


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Wien. Es war der 28. April 2017, als gut 20 Jahre nach dem ersten Frauenvolksbegehren 1997 wieder vier Frauen vor die Medien traten, um eine breite "BürgerInnen-Bewegung" für ein Frauenvolksbegehren 2.0. zu suchen, wie es Teresa Havlicek als damalige Sprecherin der Initiative formulierte. Sie stellten 15 Forderungen auf, um die Lebensrealität von Frauen in Österreich zu verbessern.

Die damalige Frauenministerin Pamela Rendi-Wagner erklärte ihre Unterstützung: "Diese jungen Frauen kämpfen für ihre Zukunft und für eine gleichberechtigte Gesellschaft für uns alle - ich stelle mich daher hinter das Frauenvolksbegehren."

Rund neun Monate später: Die Forderungen wurden auf neun konkretisiert. Andrea Hladky, die nun neben Schifteh Hashemi als Sprecherin fungiert, spricht von "enormem Zuspruch aus der Zivilgesellschaft": "Gerade jetzt, wo man mit der neuen Regierung einen konservativen Backlash befürchtet, wollen sich viele Frauen und Männer engagieren."

Keine Unterschrift der Ministerin

Damit das Frauenvolksbegehren stattfinden kann und im Innenministerium eine Eintragungswoche festgelegt wird, muss vorerst zumindest ein Promille der österreichischen Bevölkerung seine oder ihre Unterstützung erklären, also 8401 Personen. Neu ist, dass das Wahlberechtigte ab 12. Februar einen Monat lang per digitaler Handysignatur, in jedem Gemeindeamt oder Magistratsstelle tun können - und nicht mehr wie früher nur in jenem ihres Wohnortes.

Neu ist allerdings auch, dass Juliane Bogner-Strauß, Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend von der ÖVP, das Frauenvolksbegehren nicht unterschreiben wird. Auf Nachfrage der "Wiener Zeitung" sagt die Ministerin zwar: "Forderungen wie Gewaltprävention und gleicher Lohn für gleiche Arbeit sind für mich unterstützenswert."

Für eine Unterschrift der Ministerin unter die Forderungen des Frauenvolksbegehrens reicht das aber nicht aus: "Für mich geht die Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden und die flächendeckende Geschlechterquote von 50 Prozent auf allen Ebenen zu weit", sagt Bogner-Strauß. Man stehe aber in einem guten Dialog mit den Initiatorinnen des Volksbegehrens. Und ein persönlicher Austausch sei sehr positiv verlaufen, "auch wenn man nicht in allen Punkten einer Meinung ist".

Mehr Stimmen für mehr politisches Gewicht

Hladky bedauert die Entscheidung der Ministerin trotz alledem: "Dass eine Frauenministerin ein Volksbegehren, das ein Recht auf Gleichwertigkeit, Vielfalt und Sicherheit von Frauen fordert, fänden wir eigentlich selbstverständlich. Deshalb ist es schade, dass die Ministerin das nicht macht." Im Projektteam ist man dennoch zuversichtlich, die zumindest 100.000 Unterschriften von Frauen "und Männern natürlich auch" zu erreichen, die für eine Behandlung der Forderungen im Parlament notwendig sind. Man stehe nicht in Konkurrenz zu den 645.000 Unterschriften des ersten Frauenvolksbegehrens: "Es geht darum, dass über die Themen, die vielen Frauen - und Männern übrigens auch - wichtig sind, breit diskutiert wird." Wobei Hladky einräumt: "Jede Stimme mehr gibt unseren Forderungen mehr politisches Gewicht."

Zu diesen gehört zum Beispiel auch: "Macht teilen. Geld teilen. Arbeit teilen." Man will Arbeit neu bewerten, denn: "Es geht nicht darum, nur den Gender-Pay-Gap in einem Beruf zu schließen. Es ist unverständlich, warum für die Arbeit mit Maschinen oder Geld mehr bezahlt wird, als die Arbeit mit Menschen, die meist Frauen leisten."