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Mit einer gemeinsamen Pressekonferenz begingen elf Vertreterinnen aus Politik und von Frauenorganisationen den gestrigen Internationalen Frauentag. Kritik am Vorgehen der Bundesregierung zog sich durch alle Statements.
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Symbolhaft war die Einigkeit: Dass elf Frauenorganisationen sich an einen Tisch setzten, um medienwirksam Kritik an der aktuellen Frauenpolitik zu üben, sollte als Kampfansage gelten. Eine gemeinsame Gegenwehr kündigte folglich Eva Rossmann vom UnabhängigenFrauenForum an. Sie forderte eine aktive Frauenpolitik, wie sie im EU-Recht und in UNO-Verträgen festgeschrieben sei.
Die Grundhaltung sei: "Es reicht uns absolut", ergänzte die Grüne Frauensprecherin Madeleine Petrovic. Denn die Liste der Verschlechterungen für Frauen, die sich bemerkbar machen, sei lang: Förderungskürzungen für Fraueneinrichtungen und Kinderbetreuungsplätze, Pensionskürzungen, oder Wegfall der kostenlosen Mitversicherung. Barbara Prammer, SPÖ-Bundesfrauenvorsitzende, fasst es kurz: Für sie ist das Zeitalter der Männerförderung angebrochen.
Vertreterinnen nichtstaatlicher Organisationen beklagten die finanzielle Unsicherheit. Langfristige Finanzierung sei Voraussetzung effektiver Arbeit, meinte etwa Maria Rösslhumer vom Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser.
FPÖ-Generalsekretärin Theresia Zierler opponierte via Aussendung: Der Opposition gehe es um "ideologisiertes Hinhacken", die FPÖ hingegen sei an "sachlicher Politik zum Nutzen der Frauen" interessiert.
Unterdessen präsentierte ÖVP-Generalsekretärin Maria Rauch-Kallat einen Grundsatzbeschluss der Volkspartei zur Stärkung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen. Darin bekennt sich die ÖVP dazu, durch diverse Maßnahmen die Einkommensdifferenz zwischen Frauen und Männern innerhalb von zehn Jahren um ein Drittel zu verringern.
Einen weiteren Plan verfolgt Sozialminister Herbert Haupt. Ein "Diskriminierungsverbot auf Grund des Alters" sowie "eigenständige Alterssicherung für Frauen, die sich der Kindererziehung oder der Pflege älterer Angehöriger" widmen, sollen demnach als Grundrechte in die Verfassung eingehen.