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Ab 2010 höhere Lohnnebenkosten für freie Dienstnehmer. | Arbeiterkammer begrüßt Maßnahme, Wirtschaft dagegen. | Wien. "Keine neuen Steuern." Was Kanzler Werner Faymann und Finanzminister Josef Pröll immer wieder betonen, dürfte nun doch nicht ganz der Wahrheit entsprechen. Still und heimlich hat sich nämlich ein Passus in die am Dienstag im Ministerrat beschlossenen Budgetbegleitgesetze eingeschlichen, der eine zusätzliche Belastung der freien Dienstnehmer vorsieht.
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Worum geht es? Laut dem Abgabenänderungsgesetz sollen ab 1. Jänner 2010 auch freie Dienstnehmer - beziehungsweise deren Arbeitgeber - drei Prozent Kommunalsteuer zahlen und 4,7 Prozent Dienstgeber-Beitrag in den Familienlastenausgleichsfonds (Flaf) leisten.
Der Grund für die Ausweitung der Beiträge auf die Gruppe der Freien ist rasch gefunden: Im Rahmen der Steuerreform 2009 wurden auch die freien Dienstnehmer entlastet. Statt einem Steuerfreibetrag von 10 Prozent des Gesamteinkommens werden, ebenfalls ab Jänner 2010, 13 Prozent steuerfrei sein. Dazu kommt, dass dieser Freibetrag für Einkommen bis 30.000 Euro nicht mehr an eine Investitionsbedingung gekoppelt ist. Abgesehen davon können freie Dienstnehmer bei der Steuererklärung nach wie vor 12 Prozent Betriebsausgaben-Pauschale geltend machen.
Flucht aus Arbeitsrecht
Zwar wurde diese Entlastung für die rund 26.000 freien Dienstnehmer in Österreich von allen Seiten begrüßt. Allerdings befürchtete die Arbeiterkammer (AK) auch einen Boom der prekären Dienstverhältnisse. Das Modell des freien Dienstnehmers sei dadurch "plötzlich steuerlich viel attraktiver als ein echtes Dienstverhältnis", sagt AK-Steuerrechtsexperte Otto Farny. Und damit "hätten wir einen weiteren Drift aus dem Arbeitsrecht hinaus".
Das Finanzministerium habe diese Kritik nun offenbar verstanden und mit Ausweitung der Dienstgeber-Beiträge dafür gesorgt, dass "sich nun für die Arbeitgeber nicht die Lust erhöht, Mitarbeiter in freie Dienstverträge zu drängen", sagt Farny.
Angenehmer Nebeneffekt: Die Regierung erhofft sich von der Neuregelung jährlich 30 Millionen Euro an Einnahmen. Die mit 40.000 größere Gruppe der Neuen Selbständigen, die auf Basis von Werkverträgen arbeiten, ist von der Änderung nicht betroffen.
Anders als die AK hat sich die Wirtschaftskammer in ihrer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf gegen die Neuregelung ausgesprochen. Diese würde eine "weitere Belastung des Faktors Arbeit" bedeuten, heißt es darin. Auch in Hinblick auf das "übergeordnete Ziel der Sicherung von Beschäftigung" sei die Maßnahme "gänzlich kontraproduktiv und wird daher ausdrücklich abgelehnt". Die Wirtschaftskammer verweist darauf, dass die Lohnnebenkosten auch dann anfallen, wenn die Dienstnehmer gar nicht in den Genuss der Begünstigungen durch die Steuerreform kommen, zum Beispiel, wenn die 11.000-Euro-Freigrenze für die Einkommenssteuer unterschritten wird.