Zum Hauptinhalt springen

Freie Information

Von Reinhard Göweil

Leitartikel
Chefredakteur Reinhard Göweil.

Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 9 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Landtagswahlen haben wenigstens eine bundespolitische Auswirkung: Sie irritieren die Gesetzwerdung. Nun gehen Politiker auf Distanz zur Abschaffung des Bankgeheimnisses, die das selbst beschlossen haben. Das ist kurios und zeugt von geringem Selbstvertrauen. Doch es ist den Neos gelungen, vor allem die ÖVP hier vor sich herzutreiben - mit einem simplen Argument: Der Staat will alle Informationen von den Bürgern, ist aber selber bei Auskünften spärlich - das Amtsgeheimnis wäre nach der jetzigen Gesetzesvorlage ungleich stärker als das Bankgeheimnis. Damit treffen Neos einen wunden Punkt, ist doch die von Nachrichtendiensten gepflogene Total-Überwachung bereits ein großes gesellschaftspolitisches Thema.

Was politisch clever ist, muss inhaltlich noch nicht richtig sein. Am Bankgeheimnis den "Überwachungsstaat" festzumachen, ist nicht das beste Beispiel, genau diese Bestimmung hat Österreich in den Geruch gebracht, Geldwäsche und Schwarzgeldkonten zu tolerieren.

Ein Kritikpunkt ist aber richtig. Während der Staat es beim Amtsgeheimnis zustande bringt, seine Informationen zu schützen, geht er mit den Bürgerrechten ungleich lockerer um.

Finanz- und Justizbehörden bekommen Konteneinsicht, wenn ein "Verdacht" besteht. Nun, so ein Verdacht ist schnell bei der Hand. Umgekehrt nützt es Bürgern wenig, wenn sie den Verdacht hegen, ihr Staat sammle Daten über sie, die ihn nichts angehen. Der umgekehrte Weg von Informationsfreiheit ist noch nicht beschritten, sondern beschränkt sich auf Absichten. Und selbst bei diesen Absichten ist noch nicht klar herausgearbeitet, ob die Transparenz nur für Bundes-, sondern auch Landes- und Gemeindebehörden gelten wird. Wenn schon, denn schon.

Dass regierende Politiker ihre Beamten mit Sprechverboten gegenüber Journalisten belegen, ist auch nicht unbedingt ein Indiz, dass dem Staat an Informationsfreiheit gelegen ist.

In dieses Umfeld kommen nun die Steuerreformgesetze mit der Abschaffung des Bankgeheimnisses daher. Von den Regierungsparteien wurde das wohl nicht bedacht, für die Opposition ein Fest. Und Grund genug für Nervosität bei den wahlkämpfenden Landespolitikern in ÖVP und SPÖ. Die gehen nun auf Distanz zu den Gesetzesentwürfen. Klüger wäre es freilich gewesen, sich mit derselben Verve für die Abschaffung des Amtsgeheimnisses auszusprechen.