Zum Hauptinhalt springen

Freigabe für Ermittlung

Von Alexandra Grass

Politik

Die Staatsanwaltschaft Wien bekam gestern vom Justizministerium "grünes Licht" für erste Ermittlungsschritte in der "Causa Grasser". In den Plenarsitzungen nächste Woche will die SPÖ den Finanzminister zudem mit einer Dringlichen Anfrage und einem Misstrauensantrag konfrontieren.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 21 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Kärntens LH Jörg Haider ließ am Dienstag nicht locker, seinem Ex-Parteifreund Karl-Heinz Grasser den Weg zu weisen: Er rechne mit einem baldigen Rücktritt seines Ziehsohns. Dieser agiere nach dem Motto "Hinter mir die Sintflut".

Hinter den Finanzminister stellte sich indessen ÖVP- Generalsekretär Reinhold Lopatka. Er begrüßt dessen Verzicht auf ein Rückkehrrecht zu Magna. Und: "Die degoutanten Angriffe der SPÖ gehen somit ins Leere."

Diese wiederum kündigte in den Personen von Klubchef Josef Cap und Bundesratsfraktionsvorsitzendem Albrecht Konecny für die kommende Plenarwoche eine Dringliche Anfrage und einen Misstrauensantrag gegen Grasser an. Mit dem Verzicht auf das Rückkehrrecht habe dieser selbst ein Schuldgeständnis vorgenommen. Und: "Wenn etwas schief geht, geht er zu Onkel Frank zurück", prophezeite Cap.

Die Sozialdemokraten pochen in ihrer Dringlichen vor allem auf eine Beleuchtung der Vorgänge rund um das Projekt "Minerva", ÖIAG und voestalpine sowie deren mögliche künftige Zerstückelung. In der Anzeige der SPÖ-Abgeordneten, deren Vorwürfe nun von der Staatsanwaltschaft Wien überprüft werden, äußerten diese in Sachen Homepage den Verdacht der verbotenen Geschenkannahme. Cap warf sowohl Grasser als auch Bundeskanzler Wolfgang Schüssel vor, "nicht einen Funken an Unrechtsbewusstsein" zu haben. Zudem sei Schüssels Schicksal mit dem des Finanzministers eng verbunden: "Sie werden gemeinsam untergehen", so der SPÖ-Klubchef.

Die Staatsanwaltschaft hat nun zu klären, "wer wie viel zu welchem Zweck bezahlt hat und wer wie viel zu welchem Zweck bekommen hat und was das ist", erklärte der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Werner Pleischl. Das Vorgehensweise entspreche dem, was in Fällen öffentlichen Interesses vorgesehen sei.