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Wenn das nicht einmal eine gute Nachricht ist. Georg Totschnig hat nicht vor Gericht gelogen, als er aussagte, nie einen Blutbeutel von Gerlinde Mayer zum Zweck des Blutdopings erhalten zu haben. Zumindest konnte ihm das vor Gericht nicht nachgewiesen werden. Nachdem Mayer quasi in letzter Sekunde ihre frühere Aussage, wonach es während der Tour de France 2005, als Totschnig seinen historischen Etappensieg feierte, zu eben jenem Treffen gekommen sein soll, widerrufen hat und sich plötzlich auch die Humanplasma-Krankenschwester, die ihn früher noch auf einem Foto erkannt haben wollte, nicht mehr erinnern konnte, wurde Totschnig vom Vorwurf der falschen Zeugenaussage freigesprochen. Wegen Blutdopings hätte er ohnehin nicht belangt werden können, dieses steht erst seit 2008 unter Strafe. Die ganze Aufarbeitung des Humaplasma-Skandals zeigt jedenfalls das Dilemma des Anti-Doping-Kampfs. Schnell sind (sowohl nachträglich verifizierbare als auch falsche) Verdächtigungen zur Hand, andererseits wollen die wenigsten die nationalen Helden wirklich vom Sockel stoßen, wenn’s drauf ankommt. Am Prinzip der Omertà hat sich trotz Verbesserung der Ermittlungsmöglichkeiten und Verschärfung der Strafen nichts geändert.