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Freigesprochen von den "Seitenblicken"

Von Bernhard Baumgartner

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Bernhard Baumgartner ist Redakteur im Kultur-Ressort der "Wiener Zeitung".
© WZ / Thomas Seifert

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Es kommt nicht oft vor, dass der ORF einen redaktionellen Widerruf bringen muss. Und das ausgerechnet in den "Seitenblicken". Die der leichten Unterhaltung zugerechnete, bei Interspot produzierte Society-Sendung ist auch nicht als Aufdecker-Format bekannt. Dennoch ist es beachtlich, was dort laut Medienbehörde über den Sender ging. Auslöser ist die skandalträchtige Causa Festspiele Erl. Die Medienbehörde hat den ORF wegen eines Beitrages einer Verletzung des ORF-Gesetzes für schuldig befunden. Die Behörde leistete damit einer Beschwerde des Bloggers Markus Wilhelm Folge, der die Causa ins Rollen gebracht hatte. Im beanstandeten Beitrag vom Mai hatten die "Seitenblicke" den Dirigenten Gustav Kuhn, dem sexuelle Übergriffe vorgeworfen wurden, in einem Kloster besucht. Dabei war von "haltlosen Anschuldigungen" gegen den Dirigenten die Rede. Zu Wort kamen neben Kuhn selbst noch Ex-Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (SPÖ) und der Anwalt des Künstlers. Alle echauffierten sich über die Vorwürfe. Dem Blogger, der über die Vorwürfe berichtet, sei "keine Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt" worden, rügte die Behörde. Der Sender habe beim "durchschnittlichen Seher" den Eindruck erweckt, die Vorwürfe seien vom Tisch - ein Verstoß gegen das Objektivitätsgebot. Dass ausgerechnet anhand der "Seitenblicke" das Objektivitätsgebot durchexerziert wird, ist für den ORF peinlich. Die "Seitenblicke" sollten sich nicht für einen "Society-Freispruch" instrumentalisieren lassen.