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Freigrenze hilft bei neuen Steuerzinsen

Von Alfred Abel

Wirtschaft

"Anspruchszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen". Diese Ansage im Budgetbegleitgesetz 2001 gibt vielen Steuerzahlern Hoffnung den ab Oktober geltenden neuen Steuerzinsen zu entkommen.


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Die Höhe der Zinsen, die erstmals für Nachzahlungen nach einem Einkommen- oder Körperschaftsteuerbescheid des vergangenen Jahres vorgesehen sind, hat sich durch die zuletzt erfolgte Herabsetzung der Basiszinsen auf 5,25% per anno vermindert. Das gilt auch für die Verzinsung von Gutschriften, die sich aus einem Bescheid ergeben. (Die "Wiener Zeitung" hat bereits berichtet).

Vorallem die Nachforderungszinsen könnten allerdings manchem Steuerzahler Probleme bereiten. Deshalb sieht das Gesetz vor, dass man durch eine rechtzeitig eingezahlte Abschlagszahlung auf die zu erwartende Nachforderung die Zinsen vermindern oder sogar vermeiden kann.

Diese Abschlagszahlung muss allerdings ausdrücklich als Anzahlung auf die zu erwartende Nachzahlung 2000 deklariert werden. Nur dann kann sie auf die bescheidmäßige Nachforderung betrags- und zinsenmäßig angerechnet werden.

Nachzahlung? Angstfreie Wartezeit

Die neuerdings sehr flotte Bescheiderstellung durch die Finanzämter führt allerdings zu Überlegungen, die weder eine Abschlagszahlung noch die Furcht vor einer überbordenden Verzinsung nötig machen. Einerseits sind Bescheide 2000, die vor dem 1. Oktober des heurigen Jahres eintreffen, ohnedies zinsenunwirksam. Andererseits verhilft die Zinsenfreigrenze von 50 Euro (rund 688 Schilling) vielfach zu einer Zinsenfreistellung.

Dazu haben Steuerexperten kürzlich einige interessante Beispiele ausgetüftelt. So beginnt die materielle Zinsenlast bei einer Nachforderung von rund 50.000 Schilling erst nach etwa 3 Monaten (bis dahin liegen die Zinsen innerhalb der Freigrenze). Bei 100.000 Schilling kann man mehr als 1,5 Monate zuwarten; bei 200.000 Schilling sind es noch immer gut vier Wochen, bis die Zinsenfalle zuschnappt.

Anders gesagt: Wer mit etwa 50.000 Schilling Nachforderung rechnet, kann auf seinen noch ausständigen Steuerbescheid beruhigt (und zinsenfrei) zuwarten; Innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten ist der Bescheid wahrscheinlich ohnehin schon längst eingetrudelt.