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Freiheit mit Schranken

Von Tamás Dénes

Europaarchiv

Budapest/Wien - Wenn Ungarn wie geplant am 1. 1. 2004 der EU offiziell beitritt, wird sich für ungarische Arbeitnehmer und Österreichs Firmenchefs in punkto Beschäftigung einiges ändern. Einen problemlosen Zugang zum heimischen Arbeitsmarkt wird es für die Bürger der Neo-Mitgliedsländer aber erst nach einigen Jahren geben.


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Vor allem Deutschland und Österreich haben im Zuge der Beitrittsverhandlungen darauf gedrängt, dass die unbehinderte Jobsuche in der erweiterten EU für Bürger der jetzigen Beitrittskandidatenländer unter Umständen erst nach einer Übergangsfrist von sieben Jahren in Kraft tritt.

Im Klartext heißt das:

- In den ersten zwei Jahren nach der Erweiterung kann jedes "Altmitglied" der EU nationale Regelungen nach Gutdünken durchsetzen und darüber entscheiden, wie viele Arbeitnehmer zugelassen werden.

- Nach dem Ablauf dieser zwei Jahre erstellt die Europäische Kommission einen Bericht über dem Zustand der jeweiligen nationalen Arbeitsmärkte. Nach diesem Revisionsverfahren kann jedes Mitglied der EU-15 die Übergangsfristen um drei Jahre verlängern, muss aber die Kommission benachrichtigen.

- Nach dem fünften Jahr können Beschränkungen nur dann aufrecht erhalten werden, wenn bewiesen wird, dass die Zulassung von neuen Arbeitskräften in gewissen Branchen zu Störungen auf dem Arbeitsmarkt führen.

Momentan sind zwischen Österreich und Ungarn zwei Vereinbarungen in Kraft: Das Kontingent der Grenzpendler wurde mit 1400 Personen/Jahr, Praktikantenstellen mit 900 Personen/Jahr fixiert. Daneben arbeiten zur Zeit etwa 10.000 Ungarn als Selbstständige in Österreich. Nach dem Beitritt 2004 ist mit einer Erhöhung der genannten Quoten zu rechnen.

Die EU-Länder Irland, Holland, Dänemark und Schweden wollen ihren Arbeitsmarkt sofort nach dem ersten Tag der Erweiterung ohne Einschränkungen für Ungarn öffnen. Italien, Spanien und Griechenland werden sich ähnlich verhalten. Finnland und Großbritannien sind für eine zweijährige Übergangsperiode. Frankreich, Belgien, Portugal und Luxemburg geben sich in der Frage noch indifferent.