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Freiheit unter Bedingung

Von Pia Miller-Aichholz

Politik

Bedingt nachgesehene Haftstrafen einzuschränken, halten Strafrechtsexperten für problematisch.


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Wien. Wer eine Haftstrafe antritt, verliert seinen Job, seine sozialen Kontakte und den Bezug zur Gesellschaft. Ziel rechtlicher Sanktionen ist aber nicht die Entsozialisierung der Verurteilten, sondern genau das Gegenteil: Die Täter sollen für den Gesetzesbruch bestraft, eines Besseren belehrt und resozialisiert werden. Strafrechtsexperten sind deshalb skeptisch ob der Entscheidung der Regierung, Vergewaltigungstätern die reine Bewährungsstrafe zu verweigern. Grundsätzlich können Sanktionen zu jedem Delikt zum Teil oder zur Gänze nachgesehen werden.

In der Idee der bedingt nachgesehenen Haftstrafe finde sich ein erzieherischer Ansatz wieder, erklärt Alois Birklbauer, Professor für Strafrecht an der Universität Wien. Der Rechtswissenschafter zieht eine Parallele zur Pädagogik: "Man muss ein Kind nicht schlagen, damit es weiß, was sich gehört. Vielmehr reicht die Androhung der Konsequenzen, wenn es etwas noch einmal tut, in vielen Fällen aus."

Prävention ist das Ziel

Die Täter einfach wegzusperren, sei dabei nicht zwingend die richtige Maßnahme, betont Daniel Schmitzberger, Strafrichter am Landesgericht Wien. Besonders kurze Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr würden schon lange als schädlich für den Verurteilten und die Gesellschaft gelten, sagt Birklbauer. Nach der Haft ist es schwer, wieder Fuß zu fassen und ein Leben aufzubauen. Dadurch erhöht sich das Risiko für die Gesellschaft, das vom Entlassenen ausgeht. Die gerichtliche Kriminalstatistik der Statistik Austria 2016 belegt, dass zu einer bedingten oder teilbedingten Freiheitsstrafe Verurteilte wesentlich seltener wieder verurteilt werden als solche, die eine unbedingte Haftstrafe abgesessen haben oder bedingt aus der Haft entlassen wurden.

Eine bedingte Nachsicht kommt nur unter gewissen Umständen in Frage. Einerseits darf der Rechtsbrecher maximal zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden sein. Außerdem darf von dem Verurteilten keine erwartbare Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen. Das Gericht setzt dann eine Probezeit von ein bis drei Jahren fest. Begleitend zu einer bedingten Freiheitsstrafe können Maßnahmen angeordnet werden, die die Resozialisierung fördern, sagt Strafrichter Schmitzberger. Das kann beispielsweise ein Anti-Gewalt-Training oder eine Psychotherapie sein. Häufig wird eine Bewährungshilfe zur Seite gestellt, die dem Gericht zunächst sechs Monate nach Betreuungsbeginn Bericht erstattet, und dann noch einmal, nachdem die Begleitung beendet wurde. Stellt das Gericht während der Probezeit fest, dass der Verurteilte nicht kooperiert, oder wird er noch einmal straffällig, muss er die Haftstrafe antreten.

Sexualstraftäter einfach wegzusperren, sei für diese genauso kontraproduktiv wie für alle anderen, sagt Birklbauer. Dennoch würden immer wieder Entscheidungen getroffen, die besonders ihnen die Resozialisierung erschweren.

Als Beispiel nennt Birklbauer die Regelung zum elektronisch überwachten Hausarrest. Seit 2010 können in Österreich Personen, die zu einer Haftstrafe von maximal einem Jahr verurteilt wurden, beantragen, überwacht durch eine elektronische Fußfessel, ihren Alltag weiterführen zu dürfen. Die Kosten, die dadurch entstehen, müssen sie zurückerstatten. Bevor dem Antrag zugestimmt wird, wird beispielsweise geprüft, ob der Antragsteller eine geeignete Unterkunft hat und einen Beruf ausübt, der ihm den Unterhalt sichert. Zudem muss sein familiäres Umfeld dem Hausarrest zustimmen.

Spezialfall Sexualstraftäter

Für Sexualstraftäter gelten seit 2013 aber verschärfte Prüfkriterien. Unter anderem hat das Opfer ein Mitspracherecht darüber, ob Hausarrest gewährt wird. "Da überwiegt eine Art Vergeltungsbedürfnis", sagt Birklbauer. Dabei geht aus der Wiederverurteilungsstatistik der Statistik Austria hervor, dass Sexualstraftäter die geringste Rückfälligkeitsrate in derselben Deliktsgruppe haben. Dass die Regierung den Entscheidungsrahmen der Justiz per Gesetz einschränkt, ist für Birklbauer Ausdruck großen Misstrauens. In einer Demokratie sei das ein ganz schlechtes Signal.