Staatsanwaltschaft legte in Causen Styrian Spirit und Guggenbichler Beschwerde ein.
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Wien. Vor mehr als einem Jahr wurden Ex-Hypo-Alpe-Adria-Chef Wolfgang Kulterer, der frühere Hypo-Österreich-Chef Gert Xander und ein ehemaliger Prokurist der Kärntner Bank in Zusammenhang mit strittigen Kreditvergaben an die Fluglinie Styrian Spirit (zwei Millionen Euro) und an den Privatdetektiv Dietmar Guggenbichler (150.000 Euro) in erster Instanz freigesprochen. Dieses Urteil wackelt nun, es könnte sogar in weiten Teilbereichen zu einer Neuauflage des Verfahrens kommen.
"Wir haben dem Obersten Gerichtshof empfohlen, das Urteil weitgehend aufzuheben und dem Erstgericht zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückzuweisen", bestätigte Wilfried Seidl von der Generalprokuratur auf Anfrage der "Wiener Zeitung". Nachdem die Staatsanwaltschaft Klagenfurt Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt hatte, war der Fall Anfang Februar beim Obersten Gerichtshof (OGH) eingelangt. Bevor dieser eine Entscheidung fällt, gibt jedoch die Generalprokuratur eine rechtlichen Stellungnahme ab. Diese liegt seit dieser Woche vor.
Dem OGH wird darin nahegelegt, der Nichtigkeitsbeschwerde in weiten Teilen zu folgen. Laut Seidl hat die Generalprokuratur "formelle Begründungsmängel" festgestellt. Zum einen seien wesentliche Beweisergebnisse unerörtert geblieben, zum anderen sei die Beweiswürdigung in einigen Punkten "logisch und empirisch nicht einwandfrei". Nur in einem einzigen Teilaspekt kann laut Generalprokuratur das erstinstanzliche Urteil bestehen bleiben: in Bezug auf den Freispruch für Kulterer, was den Kredit an Guggenbichler anbelangt.
Der OGH ist nicht an die Stellungnahme der Generalprokuratur gebunden, ob er ihr folgt, ist schwer vorherzusagen. Seidl wollte sich dazu auf keine Spekulationen einlassen. Alle Angeklagten haben sämtliche Vorwürfe immer entschieden zurückgewiesen. Xanders Rechtsanwalt Gernot Murko erklärte am Donnerstag, er habe noch keine Gelegenheit gehabt, die Stellungnahme zu überprüfen. Sollte diese tatsächlich so ausgefallen sein, werde man sehen, ob der OGH der Generalprokuratur folgt. Das sei jedenfalls nicht sicher.
Anwalt Herbert Felsberger, der seinerseits den mitangeklagten Ex-Prokuristen vertritt, sieht die Angelegenheit pragmatisch: "Das ist nichts Unübliches, der OGH wird letztendlich über die Beschwerde zu entscheiden haben." Man sei ersucht worden, innerhalb von drei Wochen eine Gegenäußerung abzugeben. Der Ex-Prokurist war nur in Zusammenhang mit dem Thema Styrian Spirit angeklagt. Der Anwalt Kulterers war zunächst nicht erreichbar.
Die Stellungnahme kommt jedenfalls zu einem äußerst heiklen Zeitpunkt: In zwei Wochen dürfte das erstinstanzliche Urteil im nächsten Hypo-Strafprozess fallen. Diesmal geht es um einen Vorzugsaktien-Deal der Hypo im Jahr 2004. Angeklagt sind – neben Kulterer – der frühere Hypo-Vorstand Günter Striedinger und zwei damalige Berater der Bank. Alle bestreiten die Vorwürfe. Zwar hat dieser Fall mit der Styrian-Spirit-Causa inhaltlich nichts zu tun. Die Freisprüche vor einem Jahr haben jedoch aufkommende Kritik an der Herangehensweise der Staatsanwälte und Hypo-Ermittler verstärkt. Diese könnte nun – zumindest kurzfristig – ein wenig leiser werden.