EU-Richtlinie für Fremdenführer aus dem Ausland. | Problem: Beruf ist in vielen EU-Staaten nicht reglementiert. | Wien. Österreichs staatlich geprüfte Fremdenführer kämpfen gegen unqualifizierte Konkurrenz. Die Zahl der Pfuscher senken soll die EU-Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen, die seit heuer verpflichtend in der EU gilt.
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Demnach müssen Fremdenführer ihre Qualifikation vorher mit einer behördlichen Bestätigung nachweisen, wenn sie vorübergehend in einem anderen EU-Land arbeiten wollen - etwa, wenn sie mit einer Gruppe reisen.
Welcher Nachweis, wenn Beruf gar nicht existiert?
"Die Richtlinie regelt klar, dass nur Fremdenführer führen dürfen", sagt Bibiane Krapfenbauer-Horsky, Präsidentin des Vereins der Fremdenführer. Damit soll das Gewerbe der Fremdenführer, die an öffentlichen Plätzen Touristen führen dürfen, von Reiseleitern abgegrenzt werden. Denn diese sind für die Organisation der Reise verantwortlich und dürfen nur im Bus die Sehenswürdigkeiten erklären. Das Marktamt kontrolliert, ob unbefugt Führungen gemacht werden.
Problematisch ist die EU-Richtlinie jedoch, weil der Beruf des Fremdenführers in vielen EU-Ländern nicht geregelt ist - wie etwa in Deutschland, der Schweiz oder Großbritannien.
"Fremdenführer aus nicht reglementierten Ländern müssen die Bestätigung einer Behörde bringen, dass sie in den letzten zehn Jahren zumindest zwei Jahre lang befugt als Fremdenführer gearbeitet haben", erklärt Klaus Vögl, Jurist in der Wirtschaftskammer Wien.
"Die Frage ist allerdings, wer die Qualifikation bestätigen kann, wenn der Beruf des Fremdenführers im Herkunftsland gar nicht existiert", so Vögl. Derzeit würden Verbände leichtfertig Bestätigungen für Personen ausstellen, die in Wahrheit als Reiseleiter arbeiten.
Die zuständige Behörde - in Österreich das Wirtschaftsministerium - müsse daher die Bestätigungen ganz genau prüfen.
Zwar arbeitet nur ein kleiner Teil der heimischen Fremdenführer zeitweise im Ausland, die Zahl steigt aber stetig. In Wien führen etwa 50 von insgesamt 850 Fremdenführern auch im Ausland, schätzt Vögl.
Ausbildungsdauer derzeit 250 bis 1000 Stunden
Auch bei der Ausbildung gibt es innerhalb Europas sowie innerhalb Österreichs weiterhin gravierende Unterschiede. Die freiwillige EU-Norm empfiehlt seit 2008 eine zumindest 600-stündige praxisnahe Ausbildung. Im Burgenland sind derzeit nur 250 Unterrichtseinheiten nötig, in Wien dagegen 1000.
"Die Ausbildung in Österreich muss so schnell wie möglich dem EU-Mindeststandard angeglichen werden - am besten schon in den nächsten Kursen", fordert Krapfenbauer-Horsky. Der erste nach der EU-Norm zertifizierte Kurs ist der Wifi-Kurs in Wien, der im Februar 2011 startet.
Am Sonntag findet der Welttag der Fremdenführer statt, der heuer unter dem Motto "Fin de Siècle" steht. In kostenlosen Führungen zeigen die Wiener Fremdenführer, wie Wien sich in der Zeit um 1900 veränderte und welche berühmten Bauten der Wiener Moderne damals entstanden.