Urlaub in fremden Ländern bringt heimische Touristen manchmal auf gute Ideen. Warum nicht gleich an Ort und Stelle an einem Fremdsprachenkurs teilnehmen?
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Nirgends lernt man eine Sprache besser als im Ursprungsland. Vielleicht könnte man das Kursgeld in der Heimat auch noch als Steuerabsetzposten geltend machen? Der heimische Fiskus ist freilich solchen Urlaubsgedanken nicht sehr zugänglich. Wer bei "How do you do?" anfängt oder ins Flirt-Italienisch einsteigt, braucht sich beim Finanzamt keine Chancen auszurechnen. Wer dagegen dienstliche Fachvokabel memoriert, kann damit einen Steuervorteil erreichen. Die Finanz prüft (und erkennt an) nach drei Kriterien:
1. Der Kurs muss berufsspezifische (Zusatz-)Kenntnisse vermitteln. Die Sprachkenntnisse müssen dem (derzeit ausgeübten) Beruf des Lernwilligen direkt helfen. Beispiel: Exportsachbearbeiter einer Firma lernt Kommerz-Französisch. Der Kellner im Shop an der Brennergrenze lernt Gastronomie-Italienisch. Der Zöllner an der Pußtagrenze büffelt ungarisch.
2. Der Sprachkurs muss isoliert und lehrgangsmäßig ablaufen. Kursprogramm und Durchführung müssen auf die speziellen (beruflichen) Lernbedürfnisse des Kursteilnehmers zugeschnitten sein. Ein lockerer Konversationskurs bringt steuerlich nichts. Ein Workshop während einer Urlaubsreise ist zum Vergessen. "Sprachferien" sind beim Fiskus tabu.
3. Bei Auslandssprachkursen wird häufig geprüft, ob nicht im Inland ein adäquater Kurs für die betreffende Sprache angeboten wird. Das musste kürzlich sogar ein Betriebsprüfer der Finanz erkennen. Der Mann prüft vornehmlich ausländische Unternehmen und wollte im Ausland sein Fach-Englisch vertiefen. "Wozu haben wir in Wien die Verwaltungsakademie!?" ließ ihn sein eigenes Amt abblitzen. Wenn die engen und strengen Kriterien der Finanz eingehalten werden, sind Kursgebühren und isolierte Reise- und Aufenthaltskosten am Kursort berufliche Ausgaben (Werbungskosten). Wenn die Kursveranstaltung vom Arbeitgeber finanziert wird, weil die Fremdsprachenausbildung nachweislich im betrieblichen Interesse liegt, dann liegen für die Firma steuerabsetzbare Betriebsausgaben vor, zu denen noch eine 20%ige Bildungsprämie hinzukommen kann. Für den Arbeitnehmer ist es lohnsteuerfreie Aus- oder Fortbildung.