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Nicht jedes Wertpapier ist steuerbegünstigt. | Staatshaftung für Großbetriebe. | Wien. Der Fiskus lässt sich nicht lumpen und legt uns rechtzeitig vor Weihnachten einige Geschenke auf den Gabentisch. Schon bisher konnte man beim Kindergeld zwischen mehreren Bezugsvarianten wählen: entweder länger und dafür weniger Geld monatlich oder kürzer und dafür alle vier Wochen mehr am Konto.
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Allen bestehenden Modellen ist gemeinsam, dass man unabhängig vom bisherigen Verdienst einen Pauschalbetrag erhält.
Nun kommt eine neue Variante hinzu, nach der sich das Kindergeld am letzten Nettoeinkommen bemisst. Das rechnet sich vor allem für jene, die sich zu den Besserverdienenden zählen dürfen.
Die neue Variante ist für alle Kinder wählbar, die ab dem 1. Oktober 2009 das Licht der Welt erblickt haben. Je nach dem letzten Nettoverdienst gibt es pro Monat mindestens 1000 Euro bis maximal 2000 Euro.
Mehr investieren - weniger Steuer zahlen
Für Freiberufler und andere Einnahmen/Ausgaben-Rechner gilt auch heuer wieder das Motto: Wer investiert, spart Steuern. Wenn man bis Jahresende entweder in begünstigungsfähige Sachanlagen oder in bestimmte Wertpapiere investiert, kann man bis zu 10 Prozent des Gewinns steuerfrei stellen.
Der Kursverfall an den Börsen hat den Aktienkauf zur Schnäppchenjagd gemacht. Aber Vorsicht: Nicht jedes Wertpapier berechtigt zum Steuersparen. Begünstigt sind vor allem sichere Wertpapiere, welche sich auch für die gesetzliche Deckung von Pensionsrückstellungen eignen.
Der Fiskus hat für alle etwas: Big Player profitieren vom neuen Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz (ULSG). Es regelt die Bedingungen, unter denen der Bund Haftungen für Kredite übernimmt.
Um die Staatshaftung beanspruchen zu dürfen, muss eine Firma zuallererst groß sein, konkret heißt das, zwei der drei nachfolgend genannten Kriterien erfüllen: Entweder eine Bilanzsumme über 43,0 Millionen Euro, einen Umsatz von mindestens 50,0 Millionen Euro oder mindestens 250 Arbeitnehmer.
Außerdem hat ein durch die aktuelle Krise verursachter Liquiditätsengpass vorzuliegen. Der Wermutstropfen: Der Haftungsbetrag ist pro Unternehmen auf 300 Millionen Euro begrenzt. Indem der Staat als Bürge einspringt, will er für die betroffenen Betriebe bei den Banken großzügige Kredite mit niedrigen Zinsen sichern. Die Verhandlungen mit den Geldhäusern muss die Firma selbst führen.
Geschenke und Luxus-Arbeitsgeräte
Für Geldgeschenke fällt nach wie vor Lohnsteuer an. Unternehmer sollten die Mitarbeiter zu Weihnachten daher lieber mit Gutscheinen oder Sachgeschenken wie Büchern, DVDs und Blumen überraschen. Diese kleinen Freuden sind nämlich bis zu einem Freibetrag von 186 Euro pro Arbeitnehmer und Jahr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
Über ein neues Erkenntnis des Unabhängigen Finanzsenats (UFS) dürfen sich Unternehmer und Arbeitnehmer gleichermaßen freuen: Auch teure Arbeitsmittel wie etwa eine besonders tolle Füllfeder um stolze 380 Euro berechtigt zum Steuerabzug. Es gibt bei Schreibgeräten somit keine "Luxustangente" wie bei einem Pkw.
Erich Wolf ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Wien.