Zum Hauptinhalt springen

Frist für Bankgeheimnis läuft ab

Von WZ-Korrespondentin Martyna Czarnowska

Politik

Nach jahrelangem Zögern will Österreich Ausweitung der Regeln zur Zinsbesteuerung zustimmen.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 11 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Brüssel. Ein letztes Nein noch. Nach Jahren der Verweigerung wollte Österreich noch einmal die Chance zur Ablehnung nutzen. Wie Luxemburg blockiert es seit 2008 die Ausweitung der Regeln zur Zinsbesteuerung; beim Treffen der Finanzminister in Brüssel blieb es ebenfalls dabei. Doch das war eine Formalsache. Denn beide Länder deuteten an, dass es schon in der kommenden Woche, bei der Zusammenkunft der EU-Staats- und Regierungschefs, doch eine Verständigung geben werde. Wenn Werner Faymann und Xavier Bettel dem zustimmen, kann die neue Regelung schon bei der darauf folgenden Ministersitzung angenommen werden. Das wäre das Treffen der Landwirtschaftsminister Ende März.

Das Ende des Bankgeheimnisses für Ausländer bedeutet das jedoch nicht - auch wenn dies unabwendbar ist. Denn der Gesetzesentwurf zur Besteuerung sieht lediglich eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs vor: Abgaben soll es künftig nicht nur auf die Zinsen von Sparguthaben geben, sondern auch für Trusts, Stiftungen, Versicherungen. Das Bankgeheimnis selbst ist mit dem automatischen Austausch von Informationen verbunden, den Österreich bisher verweigert hat. So wie beispielsweise die Schweiz. Doch mit ihr und vier weiteren Drittstaaten verhandelt mittlerweile die EU-Kommission im Namen der Mitgliedsländer über die Datenweitergabe.

Parallel dazu laufen internationale Gespräche über weltweite Regeln zum Informationsaustausch. Einen globalen Standard dazu soll die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) erarbeiten. Denn immer mehr Länder drängen darauf, die Bekämpfung von Steuerbetrug und -hinterziehung zu verstärken.

Diese Entwicklung hat den Druck auf Österreich sowie die Schweiz erhöht, der Weitergabe der Daten zuzustimmen. Und auf der anderen Seite hat sie dazu beigetragen, dass Wien seine Position bestätigt bekommen kann. Es hat nämlich seine Zustimmung zur Ausweitung der Zinsbesteuerung daran geknüpft, dass die Schweiz und andere Staaten, mit denen die EU verhandelt, die gleichen Vorgaben zu erfüllen haben. Es dürfe keine doppelten Standards geben, hieß es. Wenn aber weltweite Vorschriften eingeführt werden, dann gelten sie für alle. Die aktuellen EU-Regeln wären überholt.

Daher konnte Finanzminister Michael Spindelegger von einem guten Ergebnis sprechen, das "eine lange Periode der Diskussion" beendet hat. Er zeigte sich erfreut über die Bereitschaft der Drittstaaten zum automatischen Austausch von Informationen. Das hatte zuvor EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta betont, der die Gespräche mit den Vertretern der Schweiz, Liechtensteins, Andorras, Monacos und San Marinos leitet.

In Österreich fällt das Bankgeheimnis für Ausländer laut Spindelegger jedenfalls in drei Jahren. Für Österreicher bleibt es aber unangetastet. Deren Sparzinsen werden sowieso mit der Kapitalertragssteuer belastet. Dass die österreichischen Behörden dies akzeptieren und nicht stattdessen automatischen Zugriff auf die Bankdaten fordern, ist ein politischer Wille, den noch jede Regierung hatte. Einsicht kann etwa ein Amt nur bei Verdacht auf ein Vergehen fordern.

Geldwäscher im Visier

Mit anderen finanziellen Vergehen könnten sich die Finanzminister auch noch bald befassen. Das EU-Parlament hat nämlich für eine Verschärfung der Vorschriften gegen Geldwäsche gestimmt. Geht es nach den Abgeordneten, sollten künftig die Endeigentümer von Unternehmen und Trusts in öffentlichen Unionsregistern erkennbar sein. Die Pläne sehen vor, dass Banken, aber auch Rechnungsprüfer, Steuerberater oder Immobilienmakler verdächtige Geldtransfers ihrer Kunden genauer beobachten. Auf diese Vorgaben müsste sich die Volksvertretung allerdings noch mit den Finanzministern einigen.

Weniger Fortschritte als bei den Maßnahmen gegen Steuerbetrug gibt es hingegen bei einem anderen Vorhaben, das nicht zuletzt Österreich ein Anliegen ist. Die Besteuerung von Finanztransaktionen war zwar Thema beim Treffen Spindeleggers mit zehn Amtskollegen. Doch ihre Einführung ist weiterhin nicht in Sicht. Die elf Länder, die mit der Börsensteuer vorangehen wollen, müssen sich noch auf die Details verständigen. Eine weitere Zusammenkunft folgt im April.