"Ein Berg kreiste und gebar eine Maus" - so lässt sich der kritische Kommentar der Wiener Grünen zum "halbherzigen" SP-Entwurf für ein Wiener Antidiskriminierungsgesetz (ADG) in einem Sprichwort zusammenfassen.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 20 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Nach zwei Jahren mit großartigen Versprechen für einen Gegenentwurf zum Modell der schwarz-blauen Bundesregierung hätte man sich mehr erwarten können als die bloße Übernahme der minimalen EU-Richtlinien, erboste sich die Menschenrechtssprecherin und potenzielle Spitzenkandidatin der Wiener Grünen für die Landtagswahl 2006, Maria Vassilakou, am Dienstag über den nun vorliegenden SP-Entwurf. Dieser sehe beispielsweise den Schutz von Minderheiten, die nicht aufgrund ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft diskriminiert werden, nur im Rahmen ihres Dienstverhältnisses zur Gemeinde oder zum Land vor. Menschen, die im Privatbereich aufgrund ihrer Religion, ihrer Weltanschauung, ihres Alters, ihrer sexuellen Ausrichtung oder einer Behinderung benachteiligt werden, könnten sich nicht auf das ADG berufen.
Der für den Entwurf zuständige Gemeinderat Kurt Stürzenbecher kann mit Vassilakous "unsachlicher und ungewohnt starker Kritik" wenig anfangen. "Wir haben alles getan, was auf Basis der Zuständigkeit und Befugnis als Landesgesetzgeber für uns möglich war", verteidigt er den Entwurf gegen den Einwand der Grünen, dass etwa die Sanktionen für eine wirkungsvolle Bekämpfung von Diskriminierungen unzureichend seien. Ein anderer Kritikpunkt, nämlich, dass die zuständige Stelle laut Entwurf mit nur einer Person zu besetzen sei, stimme so nicht: "Es wird auf jeden Fall so viele Mitarbeiter geben, wie notwendig sind."