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Früherer Libro-Chef Rettberg muss jetzt nicht ins Gefängnis

Von Kid Möchel

Wirtschaft

Verwaltungsgericht setzt Haftantritt bis zur Entscheidung über Fußfessel aus.


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Wiener Neustadt. Der zweite Libro-Prozess liegt zwar schon ein halbes Jahr zurück, aber noch immer gibt es kein schriftliches Urteil. "Ich habe noch kein Urteil erhalten", sagte Werner Sporn, Strafverteidiger des Ex-Libro-Chefs André Maarten Rettberg, am Montag zur "Wiener Zeitung". Noch am selben Tag erneuerte Hans Barwitzius, Sprecher des Landesgerichts Wiener Neustadt, seine Ankündigung, dass den vier Ex-Libro-Vorständen und -Aufsichtsräten sowie dem früheren Wirtschaftsprüfer ein Weihnachtsgeschenk in Form des schriftlichen Urteils gemacht werde. "Es sind ja noch ein paar Tage Zeit", sagte Barwitzius im Gespräch mit der "Wiener Zeitung".

Wie berichtet, fasste Rettberg am 21. Juni 2011 dreieinhalb Jahre Haft aus, Ex-Libro-Finanzchef Johann Knöbl erhielt vier Jahre Haft. Drei Jahre Haft, davon ein Jahr unbedingt, kassierten Ex-Libro-Wirtschaftsprüfer Bernhard Huppmann und Ex-Aufsichtsratschef Kurt Stiassny. Der ehemalige Vizepräsident des Libro-Aufsichtsrates, Christian Nowotny, wurde freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Es wurden Berufung und Nichtigkeit angemeldet.

Erfolg für Verteidigung

Vor wenigen Tagen hat Rettberg vor dem Verwaltungsgerichtshof punkten können. Im ersten Strafprozess, im Mai 2006, war der Ex-Libro-Chef zu acht Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Zwar lehnte die Strafvollzugskammer beim Oberlandesgericht (OLG) Wien Rettbergs Antrag, statt der Haft einen Hausarrest mit Fußfessel zu verbüßen, ab. Doch Anwalt Sporn brachte dagegen Beschwerden beim Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof ein. Nun hat Verwaltungsrichter Wolfgang Blaschek der Beschwerde Rettbergs aufschiebende Wirkung zuerkannt. Das OLG Wien hatte zuvor keine Stellungnahme zur Aussetzung des Haftantritts abgegeben. Bis sich die Höchstgerichte mit der Fußfessel-Frage befasst haben, bleibt Rettberg in Freiheit. "Das ist ein schöner Erfolg", sagt Verteidiger Sporn. "Rettberg ist der klassische Fall für eine Fußfessel." Nachsatz: "Ich nehme auch an, dass er letztlich die Fußfessel erhalten wird." Denn die Rettberg angelasteten Taten liegen bis zu neun Jahre zurück. In den nächsten Tagen rechnet Sporn auch mit einer Aufschubentscheidung des Verfassungsgerichtshofs.