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Fünf Jahre, eine Milliarde

Politik

Bund und Länder einigten sich auf Investitionen in die Kindergärten.


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Eine Milliarde Euro für die Kindergärten ist es also geworden — wenn auch über die fünfjährige Laufzeit der neuen 15a-Vereinbarung gerechnet und nicht jährlich, wie von SPÖ und Sozialpartnern im Vorfeld gefordert. Im Anschluss an die Landeshauptleutekonferenz wurde die neue 15a-Vereinbarung präsentiert, über die die Länder Mittel zur Finanzierung der Kindergärten erhalten.

Der Bund stellt den Ländern in den Kindergartenjahren 2022/23 bis 2026/27 pro Jahr 200 Millionen Euro für das Gratis-Pflichtkindergartenjahr für Fünfjährige, den Ausbau des Angebots und die Sprachförderung zur Verfügung. Über die Kofinanzierung der Länder kommen zusätzlich 63 Millionen Euro pro Jahr für Ausbau und Sprachförderung dazu. Der Bundeszuschuss für das Pflichtkindergartenjahr steigt von bisher 70 auf 80 Millionen pro Jahr.

30 Prozent der Mittel flexibel nutzen

Von den übrigen Mitteln dürfen die Länder 30 Prozent flexibel für Ausbau oder Sprachförderung nutzen, bisher waren es zehn Prozent. Dieses Geld sollen die Länder dort einsetzen, wo es den größten Aufholbedarf gibt: In Wien sind das laut der grünen Bildungssprecherin Sibylle Hamann die Gruppengrößen, in Oberösterreich, Vorarlberg und Tirol die Öffnungszeiten, die sich schwer mit einer vollen Berufstätigkeit der Eltern vereinbaren lassen. Besonders forciert werden sollen dabei die Angebote für unter Dreijährige in derzeit unterversorgten Regionen.

Die Länder sind außerdem aufgefordert, Mittel für eine Verbesserung des Personalschlüssels in Anspruch zu nehmen, um das Ziel von etwa einer Fachkraft auf vier Kinder bei den Kleinsten zu erreichen. Bis dato wurden die Förderungen teilweise nicht abgeholt.

Laut der grünen Bildungssprecherin soll das zusätzliche Personal über eine "Ausbildungsoffensive" bereitgestellt werden, besonders forcieren möchte man hier Kollegs. Mit einem bereits eingeführten Fachkräftestipendium während der Ausbildung soll der Berufswechsel attraktiver werden. Die Ausbildung der Fachkräfte fällt aber als einziger Bereich der Elementarpädagogik in die Kompetenz des Bundes.

Der Plan der Regierung, bundesweite Mindeststandards etwa bei Gruppengröße oder Personalschlüssel festzulegen, ist am Widerstand der Länder gescheitert. Nicht mehr in der Vereinbarung enthalten ist ein Kopftuchverbot im Kindergarten, nachdem der VfGH eine ähnliche Regelung für die Volksschulen bereits 2020 aufgehoben hatte.

Kritik kommt von der Opposition: Während sich die FPÖ am Wegfall des Kopftuchverbots stößt, fordern SPÖ und Neos zusätzliche Investitionen und einen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Kinderbetreuung.

Zusätzliche Mittel auchfür Pflichtschulbereich

Neuerungen gibt es auch im Pflichtschulbereich: Laut Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) soll in mehr Unterstützungspersonal zur Entlastung der Lehrkräfte und in den aktuell stockenden Ausbau der Ganztagsplätze investiert werden.

Laut Polaschek werden Bund und Länder für die Schulen zusätzlich rund 40 Millionen Euro bereitstellen, um etwa die Zahl der Administrativkräfte oder Sozialarbeiter an den Schulen zu steigern. Bis 2025 soll außerdem das — ursprünglich bereits für 2022 angepeilte — Ziel von insgesamt 230.000 Ganztagesschulplätzen erreicht werden. (vis)