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Fünfjährige Antragsfrist

Von Alfred Abel

Wirtschaft

Ob es wirklich 30.000 Steuerzahler waren, die der Finanz-minister mit seiner spektakulären "Steuer zurück"-Aktion da wachgeküsst hat, wird von den operativen Abteilungen in den Finanzämtern unterschiedlich kommentiert.


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Tatsächlich hat aber der Hinweis auf die zahlreichen, noch nicht beantragten Arbeitnehmer-Steuerverfahren bewirkt, dass viele Dienstnehmer an ihre bisher nicht abgewickelten Jahresausgleichsverfahren erinnert werden: Jahresausgleichsverfahren, die derzeit noch bis zu fünf Jahre zurück beantragt werden können. Hier warten tatsächlich noch beachtliche Steuersummen auf ihre Antragsteller. Dabei geht es nicht um bloße Steuernivellierungen durch Jahresausgleich, sondern auch um rückwirkende steuerliche Anerkennung von beruflichen Ausgaben (Werbungskosten), Sonderausgaben und/oder außergewöhnliche Belastungen.

Natürlich gilt die fünfjährige Antragsfrist auch für das Arbeitnehmer-Steuerverfahren 2004. Aber wer will sich schon bis (spätestens) 2009 Zeit lassen, wenn es darum geht, Geld vom Staat zurück zu kassieren?

PS: Nicht so glücklich mit ihren Steuerterminen sind jene Steuerzahler, die eine "normale" Einkommensteuererklärung für das vergangene Jahr einreichen müssen. Für sie ist der 30. April 2005 bzw. (bei Einreichung via FinanzOnline) der 30. Juni 2005 Schlusstermin.