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Im Prozess gegen vier BVT-Mitarbeiter waren zunächst die Angeklagten am Wort. Die Öffentlichkeit wird vom Verfahren nicht ausgeschlossen.
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Am zweiten Prozesstag rund um die Causa "White Milk" begannen die Einvernahmen der Angeklagten. Bei der Operation sollen Beamte des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) einen syrischen General gesetzwidrig nach Österreich geholt haben. Das soll in Kooperation mit dem israelischen Mossad passiert sein. Der General Khaled H. wird verdächtigt, gegen die Menschenrechte verstoßen zu haben. Vier BVT-Beamte und ein Beamter des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) sollen dafür das Asylverfahren manipuliert haben, die BVT-Beamten darüber hinaus auch Informationen vor der Staatsanwaltschaft zurückgehalten haben. Das wirft ihnen die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vor.
Die zwei befragten BVT-Chefinspektoren gaben am Montag im Straflandesgericht in Wien an, von der Rechtmäßigkeit ihrer Handlungen überzeugt gewesen zu sein. Auch, weil ihr Verhalten von ihren - ebenfalls angeklagten - Vorgesetzten abgesegnet worden sei. "Ich konnte davon ausgehen, dass mir meine Vorgesetzten keine rechtswidrigen Aufträge erteilen", sagte einer der Beamten.
Fragen zu Gefährdungsprognose
Bei ihrer Befragung blieben die Angeklagten auch dabei, dass dem syrischen General in Frankreich, wo er zuerst um Asyl angesucht hatte, Gefahr drohte. Die WKStA wirft den Beamten vor, eine sogenannte Gefährdungsprognose erstellt zu haben, ohne überhaupt zu prüfen, ob es so eine Gefahrenlage gibt. Die Verteidigung hielt dem entgegen, dass die Informationen vom israelischen Geheimdienst Mossad kamen, sie also vertrauenswürdig waren. Von den Vorwürfen gegen den General wollen die beiden Beamten erst bei einer Besprechung im Justizministerium erfahren haben, für solche Recherchen sei man nicht zuständig gewesen.
Davor wurde der Fünftangeklagte G.W. befragt, der auch heute noch das Erstaufnahmezentrum leitet, in dem der Khaled H. seinen Antrag stellte. Ihm wird vorgeworfen das Asylverfahren manipuliert zu haben, damit Khaled H. einen positiven Asylbescheid bekommt. Konkret geht es darum, ob W. dafür sorgte, dass ein Akt zwei Monate lang nicht bearbeitet wird, damit das Verfahren offiziell zu Österreich wandert. Als "ganz normal" beschrieb unterdessen W. das Verfahren rund um den syrischen General in seiner Einvernahme am Montag. Es habe Vorteile, ein Verfahren etwas liegenzulassen, so W., der sich auf eben jenes Gefahrenbild berief, die das BVT erstellte. Um ihn zu schützen, habe man auch die Befragungen in Österreich vertraulich behandelt. Auf Fragen der Richterin, ob man sich selbst über Gefahren informierte, verneinte W. 2015 hätten die Beamten im Erstaufnahmezentrum 15-Stunden-Tage gehabt.
Kein genereller Ausschlussder Öffentlichkeit
Gleich zu Beginn des Tages entschied die Richterin über einen Antrag der Verteidigung von vergangenem Freitag. Ein Anwalt wollte einen generellen Ausschluss der Öffentlichkeit erwirken und begründete das mit den bilateralen Beziehungen zu Israel und dem Mossad. Außerdem gehe es um Handlungen eines Nachrichtendienstes, es könnte damit die nationale Sicherheit gefährdet sein. Die Richterin stellte fest, dass es keinen generellen Ausschluss der Öffentlichkeit geben werde. Einerseits sei über den Fall schon berichtet worden, andererseits sei es für die Kontrollfunktion des Gerichtes wichtig, dass der Prozess öffentlich stattfindet, argumentierte sie. Auch eine Gefährdung der nationalen Sicherheit konnte sie nicht erkennen. Es gibt darüber hinaus auch die Möglichkeit die Öffentlichkeit bei einzelnen Befragungen und Punkten auszuschließen.
Ein Urteil wird noch diese Woche am Freitag erwartet.(pak)