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Für Bundesbeamte kommt zentrale Disziplinarkommission

Von Karl Ettinger

Politik

Gesetzesentwurf von Vizekanzler Strache für die Umstellung ist in Begutachtung.


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Wien. Disziplinarkommissionen kommt bei Vorwürfen und etwaigen Vergehen von Beamten entscheidende Bedeutung zu. Jetzt steht im Bundesdienst eine kleine Revolution bevor. Statt der bisherigen Disziplinarkommissionen in den einzelnen Ministerien wird im heurigen Jahr erstmals eine zentrale Disziplinarkommission eingeführt. Der für den öffentlichen Dienst zuständige Minister, Vizekanzler und FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache hat die entsprechende Neuregelung in einer Novelle zum Dienstrecht in Begutachtung geschickt, die der "Wiener Zeitung" vorliegt. Die Begutachtungsfrist endet am Karfreitag.

Damit wird eine Bundesdisziplinarbehörde für die Beamten im Bundesdienst eingerichtet. Von den rund 132.000 Beschäftigten im Bundesdienst hat nach wie vor der Großteil, nämlich beinahe 80.000 Mitarbeiter, den Beamtenstatus. Allerdings ist die Zahl der Beamten im Staatsdienst rückläufig, weil die Pragmatisierung seit Jahren auf bestimmte Bereiche eingegrenzt ist. Vor allem im Exekutivdienst, wo im Innenministerium bei der Polizei insgesamt rund 30.000 Beamte im Einsatz sind, beim Bundesheer und bei den Richtern gibt es nach wie vor den Beamtenstatus.

Probleme in Ministerien, weil die Zahl der Beamten sinkt

Die rückläufige Zahl an Beamten ist auch einer der Gründe für die nunmehrige Schaffung einer zentralen Disziplinarkommission. Das geht auch aus den Erläuterungen zur Dienstrechtsnovelle hervor. Disziplinarverfahren seien in den Ressorts und im Bundesdienst "sehr ungleich verteilt", wird als Begründung für die Neuregelung angeführt. Außerhalb des Innenministeriums, des Verteidigungsministeriums und des Justizministeriums gehe der Beamtenanteil stetig zurück. Je kleiner die Mitarbeiterzahl in einem Ministerium sei, desto weniger Disziplinarverfahren gebe es. Mittlerweile gibt es deswegen bereits Probleme. "Kleinere Ressorts haben bereits Schwierigkeiten, die erforderliche Zahl an beamteten Mitgliedern ihrer Disziplinarkommission zu bestellen", heißt es in den Erläuterungen zur vorgesehenen Einführung einer zentralen Disziplinarkommission.

Noch ein weiteres Argument wird für die Umstellung ins Treffen geführt. Disziplinarverfahren seien "komplexe Dienstrechtsverfahren". Gerade diese würden aber "einer hohen Kontrollintensität der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeit unterliegen". Mangelnde Routine führe leicht zu Verfahrensfehlern und vereitle oft die erforderlichen Ergebnisse. Daher werde jetzt die rechtliche Grundlage geschaffen, eine zentrale und unabhängige Bundesdisziplinarbehörde beim Beamtenministerium einzurichten. Die Vielzahl an Disziplinarkommissionen in den Ressorts der Bundesverwaltung hat damit ein Ende.

Von der Umstellung erwartet sich Beamtenminister Strache eine Professionalisierung der Tätigkeit der Disziplinarkommission. Es ist ein hauptberuflich tätiger Vorsitzender für den Disziplinarsenat vorgesehen. Dieser wird vom Bundespräsidenten über Vorschlag der Bundesregierung bestellt. Ziel ist damit auch eine Erhöhung der Rechtssicherheit bei Disziplinarentscheidungen.

Disziplinarsenatmit drei Mitgliedern

Gleichzeitig soll es zu einer Vereinheitlichung der Spruchpraxis bei Disziplinarverfahren im Bundesdienst kommen. Dem Disziplinarsenat gehören drei Mitglieder an: ein hauptberuflicher, rechtskundiger Senatsvorsitzender, weiters ein nebenberuflich tätiges Senatsmitglied, das vom Dienstgeber aus dem jeweiligen Ministerium, aus dem ein Beschuldigter kommt, nominiert wird sowie ein Senatsmitglied von Dienstnehmerseite ebenfalls aus dem betroffenen Ministerium, das vom jeweiligen Zentralausschuss in der Personalvertretung nominiert wird.

Entlassungen von Beamten müssen einstimmig sein

Die Entscheidungen in der Disziplinarkommission fallen mit Mehrheit. Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme. Entlassungen von Beamten müssen in einem Disziplinarverfahren einstimmig getroffen werden. Dies setzt demnach auch die Zustimmung des Dienstnehmervertreters in der Kommission voraus beziehungsweise räumt ihm eine Art Vetorecht gegen eine Entlassung eines Beamten ein.

Die Novelle zum Dienstrecht enthält außerdem Übergangsbestimmungen. Während einer Übergangszeit von 1. Juli bis 30. September 2019 sind Verfahren von den bestehenden Disziplinarkommissionen fortzusetzen, diese sind dann von der Bundesdisziplinarbehörde mit 1. Oktober 2019 zu übernehmen und weiterzuführen.