Die Verhandlungen zum nächsten EU-Budget beginnen demnächst unter der österreichischen Ratspräsidentschaft.
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Soeben hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für das nächste EU-Budget nach dem Jahr 2020 vorgelegt, der von Entscheidungsträgern und Kommentatoren auf EU-Ebene ebenso wie in den Mitgliedstaaten mit Spannung erwartet wurde: Er ist die Grundlage für die Verhandlungen zum nächsten EU-Budget, die demnächst unter der österreichischen Ratspräsidentschaft beginnen.
Der Vorschlag fokussiert auf einen größeren europäischen Mehrwert nicht nur durch die EU-Ausgaben, sondern auch durch ihre Einnahmen. Dieser Fokus, der bereits von der Expertengruppe zum EU-Eigenmittelsystem unter dem Vorsitz von Mario Monti eingefordert wurde, ist ebenso begrüßenswert wie überfällig. Das derzeitige Eigenmittelsystem der EU beruht primär auf Beiträgen der EU-Staaten und liefert keinen Beitrag zu zentralen EU-Strategien. Weder unterstützt es das übergeordnete Ziel eines nachhaltigen Wachstums, das in der EU-2020-Strategie und den Sustainable Development Goals verankert ist. Noch trägt es zu den umwelt- und klimapolitischen Zielen der EU bei, vor allem zum Pariser Klimaabkommen und zum EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft.
Hierzu bedarf es - unabhängig vom bevorstehenden Brexit und der Höhe des nächsten mehrjährigen EU-Finanzrahmens - einer umfassenden Reform des Eigenmittelsystems: beruhend unter anderem auf steuerbasierten Eigenmitteln, die die nationalen Beiträge der Mitglied-staaten teilweise ersetzen können. Geeignete Kandidaten sind Steuern, die auf nationalstaatlicher Ebene aufgrund von Steuerwettbewerb, Steuervermeidung oder grenzüberschreitenden negativen externen Effekten (wie etwa Umweltschäden) nicht effektiv erhoben werden können. Eine solche Reform brächte Spielraum für die Mitgliedsländer, ihre EU-Beiträge und damit nationale Steuern zu senken: vor allem die (zu) hohen Abgaben auf die Arbeit.
Die Kommission schlägt nun einen Korb von drei Optionen vor. Eine Steuer auf nicht wiederverwertete Plastikverpackungen von 0,80 Cent pro Kilo, einen Anteil von drei Prozent an einer harmonisierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage und 20 Prozent der Einnahmen aus dem europäischen Emissionshandelssystem.
Alle drei vorgeschlagenen Eigenmittelquellen sind in der Tat "geborene" EU-Eigenmittelquellen. Die Plastiksteuer wegen der grenzüberschreitenden Natur von Plastikmüll und des mit der Plastikproduktion verbundenen Verbrauchs fossiler Brennstoffe. Die beiden anderen Optionen, weil sie unmittelbar mit EU-Politiken zur Bewältigung bedeutender europäischer Herausforderungen zusammenhängen. Sie sind daher gut geeignete Eigenmittelquellen in einem Katalog weiterer Optionen: wie eine EU-weite Flugticketabgabe, ein Zuschlag zur Mineralölsteuer oder eine Finanztransaktionssteuer.
Eine solche Reform der EU-Einnahmen wäre eine naheliegende Ergänzung der ebenfalls vorgeschlagenen Verschiebung der EU-Ausgaben hin zu wahren europäischen öffentlichen Gütern. Insgesamt könnte so das Budget der Europäischen Union den europäischen Mehrwert, der durch das EU-Budget geschaffen wird, deutlich erhöhen.