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Für Gleichbehandlung der Aktionäre

Von Rosa Eder

Wirtschaft

Die Übernahmekommission unter ihrem Vorsitzenden Konrad Fuchs ist seit ihrer Schaffung im Jahr 1998 eher unauffällig in Erscheinung getreten. Das könnte sich rasch ändern. Entscheidet nämlich die "Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag", dass das Zusammengehen von Bank-Austria und HypoVereinsbank eine Übernahme und nicht bloß ein grenzüberschreitender Aktientausch ist, könnte der Deal doch noch platzen. Derzeit wird geprüft.


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Unternehmensübernahmen durch Aktienkauf werden seit 1.1.1999 durch das Übernahmegesetz (ÜbG) geregelt. Anlass für dessen Schaffung war der Kauf der Bundesanteile an der Creditanstalt (CA) durch die Bank Austria.

Zu den allgemeinen Grundsätzen des ÜbG zählen die Gleichbehandlung der Aktionäre der Zielgesellschaft, ausreichende Information und Zeit für alle Angebotsempfänger zur Entscheidung über das Angebot sowie die Verpflichtung der Organe der Zielgesellschaft, im Interesse aller Aktionäre zu handeln. Weiters sollen Marktverzerrungen (insbesondere Insiderhandel) bei den beteiligten börsenotierten Gesellschaften vermieden und eine rasche Durchführung der Transaktionen ermöglicht werden.

Die Übernahmekommission besteht derzeit aus 12 Mitgliedern. Die Stellvertreter von Fuchs, der bis Mitte 1997 Generaldirektor der Erste Bank war, sind Josef Aicher, Universitätsprofessor für Handels- und Wertpapierrecht, und Winfried Braumann, Geschäftsführer der staatlichen Finanzierungsgarantie-Gesellschaft (FGG). Sie werden von einer Gruppe hochrangiger Wirtschafts- und Rechtsexperten unterstützt.

Im vergangenen Jahr hat die Übernahmekommission in insgesamt 25 Senatssitzungen zehn Fälle behandelt, geht aus dem Jahresbericht hervor. Darunter befanden sich u.a. das Pflichtangebot der NKT Cables und der Felten & Guilleaume Kabelwerke für die Aktien der Pengg Breitenfeld AG und das freiwillige Übernahmeangebot der Cross Beteiligungsverwaltungs-GmbH für Aktien der KTM-Sportmotorcycle AG. Für heuer erwartet die Kommission laut Jahresbericht, daß sich die Zahl der Fälle "etwa auf Vorjahresniveau oder darüber" bewegen wird. Darauf würden "die international ungebrochene M&A-Welle, diverse generelle Anfragen und Andeutungen aus Beraterkreisen sowie die beabsichtigten verstärkten Privatisierungen in Österreich" hinweisen.

Die Gesamtaufwendungen der Übernahmekommission betrugen im Vorjahr 2,8 Mill. Schilling, was knapp 0,25% des effektiven Übernahmevolumens von 1,13 Mrd. Schilling oder 1‰ der Marktkapitalisierung der Wiener Börse entsprach.