Verfahren könnten insgesamt mehr als 5,4 Mio. Euro kosten. | Wien. Dass die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) bei den Verfahren gegen die Deutsche Bank Millionen an Gerichtsgebühren zahlen könnten, ist Bahn-Anwalt Ewald Weninger zufolge für die Republik Österreich gleichgültig. "Die ÖBB stehen zu 100 Prozent im Eigentum der Republik. Für den Steuerzahler sind die Gerichtsgebühren und der Prozess neutral", betont Weninger im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Zwar gehe das Geld für die Bahn verloren, fließe jedoch zum Eigentümer Staat zurück.
Zuvor hatte "Profil" berichtet, dass beim Prozess um einen CDS (ein Kreditsicherungsgeschäft, siehe Kasten) allein in der ersten Instanz 1,4 Mio. Euro an Gebühren anfielen. Geht man davon aus, dass die ÖBB in die zweite und dritte Instanz gehen, könnten dem Nachrichtenmagazin zufolge die Verfahren bei der Bahn mit insgesamt mehr als 5,4 Mio. Euro zu Buche schlagen.
Die Deutsche Bank geht davon aus, dass sie sehr gute Chancen zu obsiegen hat und sieht sich durch die gewonnene erste Instanz bestätigt. Die Bahn hat die Klage eingebracht, als klar war, dass die 613 Mio. Euro des CDS verloren sein könnten - die ÖBB haben bereits Rückstellungen vorgenommen - und spricht von "Beratungsfehlern" und "nicht rechtskonformer Vertragsgestaltung".
Brenner scharf kritisiert
Nicht nur bei dem CDS bläst den Bundesbahnen ein rauer Wind entgegen, sondern auch bei von der Politik verordneten Großprojekten wie dem Brennerbasistunnel (BBT). Denn Bahnkritiker fordern immer lauter eine genaue Überprüfung der Transitprognosen über den Alpenhauptkamm. Etwa weist die Initiative Fahrgast-Tirol darauf hin, dass der in Bau befindliche Schweizer Gotthard-Basistunnel dem BBT massiv Konkurrenz machen werde, wodurch der Sinn des BBT fraglich sei.
Fest steht, dass der BBT- falls er jemals fertig wird - teurer kommt als die oft genannten sechs Mrd. Euro. Selbst ÖBB-Infra-Bau-Chef Gilbert Trattner räumt ein, dass die Kostenschätzungen noch einmal "überarbeitet werden müssen".
Wissen: Credit Default SwapsCDS (Credit Default Swaps) sind Kreditderivate zum Handeln von Ausfallrisiken von Krediten und Anleihen. Das Sicherungsgeschäft ist wie folgt aufgebaut: Mit dem Abschluss eines CDS verpflichtet sich der Sicherungsgeber (in diesem Fall die Bundesbahnen), bei Eintritt eines zuvor definierten Ausfallereignisses (sogenannter Credit Event) eine Zahlung an den Sicherungsnehmer (in diesem Fall die Deutsche Bank) zu leisten. Im Gegenzug erhält der Sicherungsgeber eine Prämie.
Beispiel: Unternehmen A nimmt bei Bank B einen Kredit über 10 Mio. Euro auf. Bank B möchte sich absichern und schließt mit Sicherungsgeber C einen CDS ab. Sicherungsgeber C garantiert für die Kreditsumme und verlangt im Gegenzug eine Gebühr von 1 Prozent im Jahr, also 100.000 Euro. Geht alles gut und A zahlt den Kredit zurück, kann sich Sicherungsgeber C über einen Gewinn (100.000 Euro) freuen. Geht Unternehmen A pleite, muss Sicherungsgeber C 10 Mio. Euro an Bank B zahlen.