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Eine formelle Autonomie der Universitäten, wie sie im Zuge der Entlassung in die Vollrechtsfähigkeit geplant ist, sei nicht gleichbedeutend mit einer materiellen Autonomie, erklärte der Präsident der Österreichischen Rektorenkonferenz (ÖRK) und Rektor der Universität Wien Georg Winckler Donnerstag: Eine gewisse materielle Abhängigkeit vom Staat werde es immer geben. Allerdings sollen künftig in stärkerem Ausmaß Drittmittel lukriert werden.
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Der Staat habe schließlich nach wie vor die bildungspolitische Gesamtverantwortung zu tragen. Daher müssten dem Ministerium auch gewisse Steuerungsinstrumente zukommen, etwa im Bereich des "Leistungscontrollings". Von der derzeit noch oft geübten Detailsteuerung solle der Staat in Zukunft aber absehen. So fordert die ÖRK in der gesamten Personal- und Budgetpolitik Selbstständigkeit. In Zukunft seien verstärkt zusätzliche finanzielle Mittel zu lukrieren: Einerseits könne man dabei am wachsenden Weiterbildungsmarkt partizipieren, andererseits stünden dafür Forschungsaufträge, Programme des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) und Rahmenprogramme der EU zur Verfügung. Darüber hinaus müssten die Einnahmen aus den Studienbeiträgen zur Gänze bei den Universitäten verbleiben.
Die gesamte Reform der Universitäten will Winckler "offen und öffentlich" diskutieren. Sämtliche Angehörige inklusive Studenten müssten in einen "Dialog" mit dem Bildungsministerium eingebunden werden.
Generell sei eine Ausgliederung nur dann sinnvoll, wenn die Sicherheit der Universitäten gewährleistet ist: Im Rahmen einer "Eröffnungsbilanz" müsse die Frage des Vermögensübergangs genau geregelt werden. Durch verbindliche Ziel- und Leistungsvereinbarungen, die im gegebenen Fall entweder privatrechtlich oder über Artikel 137 der Bundesverfassung beim Obersten Gerichtshof einklagbar seien, solle die Planungssicherheit der Universitäten sichergestellt werden.
Oberstes Ziel der Universitäten nach der Reform sei die Konkurrenzfähigkeit im "internationalen Hochschulraum", die primär durch gute Forschungsleistungen gewährleistet werden. Momentan seien im Verhältnis der Gesamtkosten der Universitäten die Aufwendungen für Forschung zu niedrig. Zwischen den einzelnen "Produkten" der Universität - Absolventen, Lehre und Forschung - müsse ein kluger Ausgleich gefunden werden, betonte ÖRK-Vizepräsident Peter Skalicky.
Beim Zeitplan für die Reform hält Winckler ein Inkrafttreten der entsprechenden Gesetze - wie vom Ministerium geplant - bis 1. Oktober 2002 für möglich. Skeptisch gab er sich hingegen gegenüber der geplanten Implementierung bis 1. Oktober 2003. Grundsätzlich sollte den Unis nach Ansicht der Rektoren bei der Umstellung auf ein neues Organisationsrecht eine "Opting-In"-Möglichkeit offenstehen: Den einzelnen Universitäten wäre es damit selbst überlassen, innerhalb eines bestimmten Rahmens den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Reform zu wählen.
Bildungsministerin Elisabeth Gehrer will am Montag im Sommerministerrat die Punktation zur Vollrechtsfähigkeit präsentieren.