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Für Ziviltechniker läuft Frist für Selbständigenvorsorge in Kürze ab

Von Barbara Ottawa

Wirtschaft
Vorsorge für die Zeit nach dem Erwerbsleben ist auch für Selbständige und Freiberufler ein Thema. Foto: fotolia

Beitritt ins System ist noch bis Ende Dezember möglich. | Vorteil steuerliche Absetzbarkeit. | Veranlagung mit 100 Prozent Kapitalgarantie. | Wien. In einem Nachtrag zur Neuregelung der Abfertigung im Jahr 2003 wurde per 1. Jänner 2008 auch für Selbständige, Freiberufler und Bauern eine Zutrittsmöglichkeit zum System der "Abfertigung Neu" geschaffen - und seit heuer gilt das auch für Ziviltechniker.


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Während sich Gewerbetreibende und sogenannte "Neue Selbständige" einer von mittlerweile zehn betrieblichen Vorsorgekassen (vor 2008 Mitarbeitervorsorgekassen genannt) anschließen müssen, konnten sich Freiberufler sowie Land- und Forstwirte für oder gegen einen Beitritt zum System entscheiden. Unter die Kategorie der Freiberufler fallen Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Rechts- oder Patentanwälte, Wirtschaftstreuhänder und Notare, die sich 2008 einmalig für die freiwillige Teilnahme am neuen Selbständigenvorsorge-Modell entscheiden konnten (auch "Opting-In" genannt).

Seit Jänner ist die Selbständigenvorsorge auch für Ziviltechniker (Architekten und Ingenieurkonsulenten) möglich, und alle Mitglieder dieser Berufsgruppen haben noch bis Jahresende Zeit, sich dem System anzuschließen.

Vorsorgemöglichkeit noch zu wenig bekannt

Laut den Vorsorgekassen ist aber vielen Ziviltechnikern diese Möglichkeit noch zu wenig bekannt. "Unsere internen Auswertungen der bisher beigetretenen Ziviltechniker haben ergeben, dass das Vorsorgebewusstsein verstärkt bei den Älteren einsetzt. Die Hälfte unserer Begünstigten ist über 50 Jahre alt, rund ein Drittel ist zwischen 40 und 50", so Andreas Zakostelsky, Vorstandsvorsitzender der Valida Vorsorge Management.

Für Freiberufler gilt in jedem Fall vom Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit eine Frist von zwölf Monaten, in denen sie sich für eine der betrieblichen Vorsorgekassen entscheiden können. Selbständige und Gewerbetreibende, die ihre Tätigkeit neu aufnehmen, haben nur sechs Monate Zeit, um einer betrieblichen Vorsorgekasse beizutreten.

Für alle Freiberufler und Selbständigen ist das System analog zu jenem der Angestellten aufgebaut: Die Sozialversicherungsbeiträge werden um den Beitrag an die Vorsorgekassen von 1,53 Prozent gekürzt, und dieser Beitrag wird automatisch an die ausgewählte Kasse weitergeleitet.

Ausnahmen gibt es hier für Rechtsanwälte und Ziviltechniker, die den Beitrag auch direkt an ihre betriebliche Vorsorgekasse erbringen können.

Lebenslange Rente oder Einmalzahlung

Die an eine betriebliche Vorsorgekasse erbrachten Beiträge sind voll als Betriebsausgabe anrechenbar. "Dies bedeutet für mich im Jahr 2010 einen Steuervorteil von rund 593 Euro", erläutert Josef Wischenbart, Gesellschafter der Wernly+Wischenbart+Partner-Ziviltechnikergesellschaft.

Die Veranlagung erfolgt steuerfrei und mit einer hundertprozentigen Brutto-Kapitalgarantie. Die Auszahlung aus der Vorsorgekasse kann bei Pensionsantritt steuerfrei als lebenslange Pension erfolgen oder - unter bestimmten Umständen auch bereits nach drei Jahren - als einmaliger Betrag, der mit sechs Prozent versteuert wird.

Das Recht auf Auszahlung des angesparten Vermögens in der Vorsorgekassen (als Anwartschaft bezeichnet) kann auch vererbt werden.

Ein Austritt aus dem System nach dem "Opting-In" ist nicht mehr möglich. Allerdings kann mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum jeweiligen Bilanzstichtag (meistens der 31. Dezember) die betriebliche Vorsorgekasse gewechselt werden. Arbeitnehmer treten automatisch jener Vorsorgekasse bei, die der Arbeitgeber ausgewählt hat.

Seit 2004 erwirtschafteten die betrieblichen Vorsorgekassen im Durchschnitt einen Ertrag von drei Prozent. Die sehr konservative Veranlagung führte auch dazu, dass im Jahr 2008 die Verluste auf 1,97 Prozent limitiert werden konnten. Im vergangenen Jahr wurden 3,65 Prozent Rendite erzielt.

Viele der betrieblichen Vorsorgekassen wurden von den gleichen "Eltern"-Firmen aufgesetzt, die auch eine Pensionskasse betreiben: VBV (Erste Bank/Wiener Städtische), Valida (Raiffeisen/Uniqa), Bawag Allianz und Victoria-Volksbanken. Auch die Vorsorgekassen der Bonus (Generali/Zürich Versicherung) und der APK Gruppe (größte Aktionäre: ÖIAG und Voest alpine) kommen aus Häusern, die auch Pensionskassenlösungen anbieten.

Darüber hinaus gibt es noch Vorsorgekassen von branchenspezifischen Anbietern, jene der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) und jene von Siemens, die aber von Gesetzes wegen für alle Betriebe und Selbständigen offen sein müssen.

Außerdem bieten noch die Hypo Investmentbank gemeinsam mit der Niederösterreichischen Versicherung eine Vorsorgekassenlösung an, sowie der Verein fair-finance, der heuer im Frühjahr die Konzession erlangt hat.