Nächsten Freitag müssen "belastbare Angebote" vorliehen, sonst wird liquidiert.
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Stuttgart/Ulm/Ehingen. Am 5. Juni sollen im Insolvenzverfahren der deutschen Drogeriemarktkette Schlecker formell die Würfel fallen. Bereits gestern, Freitag, tagte der Gläubigerausschuss, dem das deutsche Arbeitsamt "Agentur für Arbeit" und die Großgläubiger angehören. Zu Letzteren zählen die Einkaufsgemeinschaft Markant AG und der Warenkreditversicherer Euler-Hermes. Für den Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz galt es, die weitere Vorgangsweise mit den Pleitebetroffenen abzustimmen.
Denn es steht die Liquidation der Kette im Raum, dazu zählt der Abverkauf der Auslandstöchter; so käme auch Schlecker Österreich mit 930 Filialen unter den Hammer. Zugleich gibt es auch noch die Hoffnung, dass doch noch eine Verwertung als Gesamtpaket möglich ist. Denn der Investor und Restrukturierer der Handelskette Karstadt, Nicolas Berggruen, bestätigte, dass er mit dem Schlecker-Insolvenzverwalter gesprochen habe - mehr aber nicht. Andere Investoren sollen bereits abgesprungen sein.
Rund 100 bis 150 Millionen Euro müsste ein Investor für die angestaubte Filialkette Schlecker hinblättern, sagen Brancheninsider. Dazu müssen aber weitere 350 bis 500 Millionen Euro für den Fortbetrieb des Unternehmens lockergemacht werden, das in Deutschland noch 13.500 Mitarbeiter hat. Rund 11.000 Beschäftigte wurden bereits gekündigt, davon haben 4000 entsprechende Klagen gegen die Kündigung bei Gericht eingebracht.
Am frühen Freitagnachmittag wurde die Gläubigersitzung für eine 15-minütige Pause unterbrochen. "Die Teilnehmer machten nicht den Eindruck, als hätten sie schon alles erledigt, sie sagten, sie benötigen noch eine Stunde", sagte ein Schlecker-Sprecher zur "Wiener Zeitung". Für 16.30 Uhr wurde das Ende der Sitzung angekündigt. Doch es kam anders, die Sitzung dauerte noch etwas länger. Danach sagte Arndt Geiwitz, dass bis nächsten Freitag "belastbare Angebote" vorliegen müssen, sonst wird das Unternehmen geschlossen. Das heißt: Ein etwaiger Interessent muss dann neben der Finanzierung des Kaufpreises, auch die Finanzierung der Betriebsfortführung verbindlich nachweisen.