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Galgenfrist fürs Plastiksackerl

Von WZ-Korrespondentin Martyna Czarnowska

Politik

Vom Votum im EU-Parlament bis zum EU-Gesetz ist es noch ein weiter Weg.


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Brüssel/Straßburg. Weniger sollen es sein, viel weniger: Ginge es nach dem EU-Parlament, wären in fünf Jahren 80 Prozent weniger Plastiksackerl in Umlauf als derzeit. Und schon 2017 gäbe es nur die Hälfte davon. Mit dieser Abstimmung setzten die Abgeordneten in ihrer letzten Plenarsitzung vor der EU-Wahl ein Thema auf die Agenda, mit dem sich ihre Nachfolger in der künftigen Volksvertretung ebenfalls befassen sollen. Bis zu einer Umsetzung des Vorhabens ist es allerdings noch ein weiter Weg - wenn auch ein zweiter Akteur in der EU-Gesetzgebung auf der Seite des Parlaments steht.

So hat die EU-Kommission schon vor Monaten einen Vorschlag gemacht, um die Zahl der Plastiktaschen in der EU zu reduzieren. Immerhin landen von diesen jährlich acht Milliarden auf dem Müll, argumentierte Umweltkommissar Janez Potocnik. Beim Verbrauch gibt es bei den Ländern aber große Unterschiede: Während die Finnen oder Dänen pro Jahr schätzungsweise nicht einmal ein halbes Dutzend Einwegsackerl verwenden, sind in Polen oder Portugal fast hundert Mal so viele in Gebrauch.

Der Entwurf der Kommission sah vor, dass alle Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um den Verbrauch zu reduzieren. Auf welche Weise sie es tun, soll den Ländern überlassen werden. Als Möglichkeiten nennt die Kommission etwa "die Erhebung von Abgaben, die Festsetzung nationaler Verringerungsziele oder unter bestimmten Voraussetzungen den Erlass eines Verbots von Kunststofftaschen". Auch sie sieht eine Reduktion um 80 Prozent als machbar an.

Die EU-Parlamentarier wiederum präzisieren und gehen in ihren Forderungen weiter: Sie setzen konkrete Fristen und Verringerungsziele. Dass das Abgeordnetenhaus die geplanten Vorschriften der Kommission verschärfen möchte, ist bei etlichen Vorhaben der Fall.

Jedoch: Noch müssen die Staaten sich nicht verpflichtet fühlen, diese Vorgaben umzusetzen. Damit nämlich der Entwurf eines EU-Gesetzes zu einem Gesetz wird, das in allen Staaten der EU gilt, müssen diese zustimmen. Dabei können sie durchaus unterschiedliche Interessen vertreten. Denn für manche ist die Branche - die immerhin 1,5 Millionen Menschen in Europa beschäftigt - wichtiger als für andere. Die Position der Kommission und des Parlaments muss daher mit jener der Länder abgeglichen werden. Verhandlungen darüber wird es wohl erst im Herbst geben. Und selbst bei einer Einigung dauert es noch bis zu deren Realisierung. Erst zwei Jahre nach der Übernahme in nationales Recht müssten die Regelungen umgesetzt sein.