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Game over für Uwe Scheuch?

Von Wolfgang Zaunbauer

Politik

Vorwurf der Geschenkannahme durch Amtsträger. | Ex-Justizminister Böhmdorfer als Rechtsbeistand. | Bei Verurteilung droht Karriereende.


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Wien/Klagenfurt. Wegen Geschenkannahme durch einen Amtsträger muss sich der Kärntner Landeshauptmann-Stellvertreter und FPK-Chef Uwe Scheuch diesen Mittwoch in Klagenfurt vor Gericht verantworten.

Er hatte im Juni 2009 gegenüber einem Mittelsmann - der das Gespräch aufgezeichnet hat - die Möglichkeit einer Staatsbürgerschaft für einen russischen Investor erörtert. Beteilige sich dieser etwa mit fünf Millionen Euro an einer Gesellschaft, so sei ein rot-weiß-roter Pass "part of the game", also selbstverständlich. Allerdings müsse auch die Partei - damals noch das Kärntner BZÖ - "in irgendeiner Form davon profitieren", etwa über eine Spende in der Höhe von "fünf bis zehn Prozent" der Investitionssumme, so Scheuch. Das Geschäft kam nie zustande.

Für die Korruptionsstaatsanwaltschaft ist dennoch der Tatbestand der Geschenkannahme durch einen Amtsträger erfüllt. Öffentlich wurde die Sache im Jänner 2010 durch einen entsprechenden "News"-Bericht. Im Februar 2011 wurde Anklage erhoben. Im Falle einer Verurteilung drohen bis zu fünf Jahre Haft.

Scheuch wollte sich zunächst nicht an das Gespräch erinnern. Dann argumentierte er, dass aus dem Gespräch nichts Unlauteres hervorgehe. Als Politiker habe man sich um Investoren zu bemühen und für Staatsbürgerschaftsverleihungen gebe es ebenso eindeutige Regeln wie für Parteispenden. Schließlich führte er an, dass er als Landeshauptmannstellvertreter mit Staatsbürgerschaften überhaupt nichts zu tun gehabt habe und es in dem Fall außerdem zu gar keiner Staatsbürgerschaftsverleihung gekommen sei.

Das Fordern eines Vorteils genügt

Also ist eh nix passiert? Das sieht die Korruptionsstaatsanwaltschaft anders. Geschenkannahme liegt vor, wenn ein Amtsträger einen Vorteil "fordert, annimmt oder sich versprechen lässt". Für die Erfüllung des Tatbestands ist es laut Korruptionsstaatsanwalt Martin Ulrich unerheblich, ob es tatsächlich zu einer "Übergabe des Vorteils" gekommen ist. Schon das fordern oder versprechen lassen genügt.

Im Frühjahr zeigte sich Scheuch überzeugt, "dass ich freigesprochen werde", auch wenn es sich um ein "politisches Schauspiel" handle. Mittlerweile sagt er nichts mehr zum Prozess. Lässt seinen Anwalt - Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer - aber ausrichten, dass er - entgegen früheren Behauptungen - nun doch auch in Klagenfurt mit einem fairen Prozess rechne.

Während sich Uwe Scheuch zur Causa nicht mehr äußern will, poltert sein Bruder Kurt in gewohnter Manier los: gegen die Justiz, gegen die Medien, gegen das System.

Für Kurt, den älteren der Scheuch-Brüder, der als FPK-Klubobmann im Kärntner Landtag fürs Grobe zuständig ist, handelt es sich bei dem Verfahren gegen seinen Bruder um "Politjustiz", ein "politisches Femegericht", "weil man eine der größten Zukunftshoffnungen des dritten Lagers präventiv zerstören will". Die Justiz konstruiere "nach übelster Manier einen politischen Schauprozess" und dränge seinen Bruder und ihn "mit Hilfe einiger Medien ins Eck". "Das System versucht, unliebsame Gegner zu exekutieren."

Mediales Hauptziel von Scheuchs Angriffen ist die "Kleine Zeitung", die seit Jahren im erbitterten Clinch mit den Kärntner Freiheitlichen ist und bereits das "End of the Game" für Uwe Scheuch prophezeit. Auch von einer "Chefdebatte in der FPK" schreibt das Kleinformat.

Diese könnte tatsächlich nötig werden, sollte es zu einer Verurteilung von Uwe Scheuch kommen. Mehr als sechs Monate unbedingt oder ein Jahr bedingt bedeuten automatischen Amtsverlust. Bei weniger, so kündigt Kurt Scheuch an, werde man zur Tagesordnung übergehen.