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Gang zum Chefarzt ist passé

Von Alexandra Grass

Politik

Seit Jahresbeginn bleibt den österreichischen Patientinnen und Patienten der Weg zum Chefarzt endgültig erspart - zumindest wenn es um Medikamente geht. Nach wie vor muss sich aber jeder Einzelne um die Bewilligung für Heilbehelfe oder auch Kuren kümmern, wobei hier in der Regel ein persönliches Erscheinen in der Krankenkasse laut Hauptverband der Sozialversicherungsträger nicht notwendig ist.


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Verschreibt ein Arzt künftig ein chefarztpflichtiges Medikament, so liegt die Verordnung alleine in seiner Verantwortung. Zumindest wird in den meisten Fällen die Vorab-Bewilligung durch eine Dokumentation ersetzt. Klare Richtlinien regeln, ob Ärzte in bestimmten Fällen solche - zumeist sehr teure - Arzneimittel verordnen dürfen.

Die Entscheidung muss schließlich schriftlich dokumentiert werden. Die einzelnen Krankenkassen können die Mediziner dann im Nachhinein stichprobenartig kontrollieren.

Wie die Abwicklung zwischen Arzt und Kasse im Detail abläuft, liegt bei den jeweiligen Trägern. Diese sind allerdings dazu angehalten, eine "möglichst ärzte- und versichertenfreundliche Lösung" zu finden, heißt es aus dem Hauptverband.

Nach wie vor kümmern müssen sich die Patienten allerdings um Heilbehelfe wie etwa Hörgeräte oder Kontaktlinsen sowie Kuraufenthalte. Hier ist es wieder von der jeweiligen Krankenkasse abhängig, ob ein persönliches Erscheinen beim Chefarzt erwünscht ist oder nicht.

Auf jeden Fall ersparen sich die Versicherten durch dieses Service "Zeit und Aufwand", zeigt sich Hauptverbands-Geschäftsführer Josef Probst erfreut. Die jetzige Handhabung ist allerdings nur eine Übergangslösung bis zu einer flächendeckenden Einführung der E-Card für alle Versicherten.

Für die Patienten gehört die Chefarztpflicht aber endgültig der Vergangenheit an - nicht jedoch für die Ärzte. Denn mit der Einführung der E-Card ab 2006 müssen die Mediziner die chefärztliche Bewilligung per Computer einholen.

Der Hauptverband selbst legt auf die Meinung der Chefärzte großen Wert, entscheiden doch sie, ob die Kasse für die Kosten eines Medikaments aufkommt. Dazu stellt Probst auch fest, dass seit 1. Jänner mit dem neuen Heilmittelverzeichnis mehr Medikamente bewilligungsfrei sind.

Ob sich die Ärzte mit der Übergangslösung in der Praxis anfreunden können, wird sich in den nächsten Tagen zeigen - nämlich dann, wenn viele nach den Weihnachtsferien wieder ihre Ordinationen öffnen.