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Garantie wird verlängert

Von Veronika Gasser

Politik

Am Dienstag tagt der Justizausschuss des Nationalrates. Die Tagesordnung umfasst eine Latte von Themen und Abänderungsanträgen: Pläne des Europäischen Rates von Nizza, eine Regierungsvorlage zum Aktienoptionengesetz sowie Änderungen beim Suchtmittelgesetz und Gewährleistungsrecht.


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Am Anfang steht eine Aussprache mit Justizminister Dieter Böhmdorfer über die Beschlüsse von Nizza. Ausschussvorsitzende, ÖVP-Abg. Maria Fekter lehnt die angedachten Änderungen wie Verschärfung der Mindeststrafen, Eurostaatsanwalt und höhere Strafrahmen für Schlepper ab.

Die Gewährleistungsfrist (Garantie) wird nun nach geltender EU-Richtlinie verändert. Für bewegliche Güter wird der Zeitraum von sechs Monaten auf zwei Jahre verlängert. Bei Gebrauchtwagen konnte ein Kompromiss gefunden werden: Einsprüche können bis ein Jahr nach dem Kauf geltend gemacht werden. Auch - oft überzogene - Versprechungen der Werbebranche sollen künftig verbindlich gelten. Laut Fekter wird damit nur die gängige Judikatur festgeschrieben.

Die Freude der Industriellenvereinigung über die beschlossene steuerrechtliche Regelung bei Stock Options wird durch einen Passus getrübt: Die Vorstände, Aufsichtsräte und Führungskräfte von Kapitalgesellschaften, die mit steuerbegünstigten Anteilen belohnt werden, müssen samt Bezug öffentlich genannt werden. Die Bekanntgabe der bedingten Kapitalerhöhung soll nicht nur börsenotierte, sondern alle Aktiengesellschaften umfassen. Denn hier gehe der Gläubiger- und Aktionärschutz vor dem Datenschutz, betont Fekter.