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In Folge der Terroranschläge vom 11. September 2001 ist am 5. März 2003 ein US-Gesetz in Kraft getreten, das Fluglinien mit Flügen in die USA vorschreibt, Daten über Passagiere und Besatzungsmitglieder den US-Behörden weiterzuleiten. Diese Daten umfassen etwa detaillierte Angaben zu Kreditkarten, Angaben über den Wohnsitz, Adressen und Telefonnummern von Freunden, Arbeitsplatz etc. Es ist unbestritten, dass der Kampf gegen den Terrorismus mit aller Härte und in internationaler Kooperation geführt werden muss. Doch dürfen alle Maßnahmen immer nur auf der Basis bestehenden Rechts erfolgen.
Und hier liegt genau das Problem mit diesem Gesetz: Anstatt einem korrekten Rechtsetzungsverfahren zu folgen, haben lediglich Beamte der Kommission mit US- Behörden Vereinbarungen zur Datenübermittlung getroffen. Sowohl Verfahren als auch Inhalt verletzen unsere Rechtsvorschriften. Da aber gerade persönliche Daten eines besonderen Schutzes bedürfen, ist keinesfalls akzeptabel, dass auf diese Weise in die Rechte von EU-Bürgern eingegriffen wird. Die Kritik an der EU-Kommission und ihren Beamten und die Klagsandrohung vor dem EuGh sind also die notwendige Konsequenz. Sie haben schließlich der Datenweitergabe und -verarbeitung ohne Rechtsbasis zugestimmt.
Darüber hinaus muss vor einer rechtlich korrekten Datenübermittlung der Verbleib und die weitere Nutzung - etwa ausschließlich zur Terrorismusbekämpfung - sichergestellt werden.
Zu guter Letzt geraten auch unsere europäischen Fluglinien in eine Zwickmühle: Geben sie die Daten weiter, riskieren sie die Verletzung der EU-Datenschutzbestimmungen. Widersetzen sie sich dem US-Gesetz, riskieren sie eine Verweigerung der Landegenehmigung in den USA und damit einen massiven wirtschaftlichen Schaden.
Die Kommission muss reparieren, was rechtswidrig in Kraft gesetzt wurde. Die Kooperation mit den USA im Kampf gegen den Terror muss intensiviert werden, aber immer auf Basis unserer Gesetze und unter Wahrung der Rechte der Bürger!
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*Dr. Hubert Pirker ist Abgeordneter der ÖVP im EU-Parlament