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Bei der Gastro-Registrierungspflicht verhindern falsche und unleserliche Angaben von Gästen eine effiziente Kontaktverfolgung. Bezüglich Erfassung mittels App melden Datenschützer aber Bedenken an.
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Seit Montag gilt sie, die "Registrierungspflicht" für Gäste in der Wiener Gastronomie - und sorgt für einigen Unmut bei Wirten wie Gästen. Lokalbetreiber berichten von manch aufgebrachtem Besucher, der sich weigert, das Datenblatt auszufüllen, in dem Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Zeitpunkt des Besuchs vermerkt werden sollen. "Wir müssen den Gästen die Blätter ja geben", sagt etwa die Angestellte einer Wiener Filiale einer Schnellrestaurant-Kette zur "Wiener Zeitung". "Aber trotzdem werden wir immer wieder von Gästen beschimpft."
Obwohl auch von der Stadt Wien als "Registrierungspflicht" kommuniziert, gibt es allerdings gar keine rechtliche Verpflichtung der Gäste, ihre Daten zu hinterlassen. Im Epidemiegesetz, auf das sich die jüngst von der Stadt Wien erlassene Verordnung bezieht, ist nur die Rede von einer Auskunftspflicht der Wirte. Die Gastronomiebetriebe müssen im Fall der Fälle für die Nachverfolgung der Kontaktpersonen auskunftsfähig sein - Behörden also auf Anfrage beantworten können, welcher Gast zu welcher Uhrzeit im Lokal war. Andernfalls droht eine Verwaltungsstrafe.
Keine Einsicht für Dritte
Wie die Lokalbetreiber zu den Daten der Gäste kommen, ist ihnen prinzipiell selbst überlassen. Die Stadt Wien stellt dafür aber Musterformulare zur Verfügung, die vielfach genutzt werden. Und wenn sich ein Gast weigert, seine Daten aufzuschreiben, wozu er ja nicht verpflichtet ist? "Dann tritt das Hausrecht in Kraft", heißt es dazu aus dem Büro des Wiener Gesundheitsstadtrats Peter Hacker (SPÖ) zur "Wiener Zeitung". Betreiber könnten Gäste, die sich nicht registrieren lassen wollen, demnach des Lokals verweisen.
Dem widerspricht Hans Zeger, Obmann der Arge Daten: "Durch die Datenschutzgrundverordnung besteht ein striktes Koppelungsverbot." Weil aktuell keine gesetzliche Vorschrift zur Führung entsprechender Listen bestehe, dürften Wirte die Ausgabe von Getränken oder Speisen nicht an das Ausfüllen des Datenblattes koppeln. Zeger kritisiert in diesem Zusammenhang, dass die Politik sich nicht zu einem entsprechenden Gesetz durchgerungen habe: "Mit einer gesetzlichen Verpflichtung ausschließlich für diesen Zweck hätte ich kein Problem."
Aber sind die Daten der Gäste wie Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer überhaupt schützenswert? "Ja", sagt dazu Georg Markus Kainz, Präsident des Datenschutzvereins Quintessenz, zur "Wiener Zeitung". "Der Datenschutz regelt personenbezogene Daten, und das sind sie." Angesichts der aktuellen Corona-Krisensituation müsse man allerdings einen Weg finden, damit umzugehen. Eine Möglichkeit wäre, so Kainz, dass Restaurantgäste gleich beim Eingang ihre Daten aufschreiben und in eine Schachtel werfen, in die kein Dritter Einsicht nehmen kann. Am Ende des Tages gibt der Wirt diese Zettel in ein Kuvert, datiert dieses und vernichtet es vier Wochen später. Wichtig dabei ist laut Kainz, dass der Wirt die Daten für nichts anderes als für eine potenzielle Rückverfolgung im Falle einer Coronavirus-Infektion verwendet. "Er darf danach nicht lauter Newsletter verschicken", sagt Kainz.
70 Prozent falsch ausgefüllt
Wie nutzbar die handgeschriebene Registrierung auf Papier überhaupt ist, steht indessen auf einem anderen Blatt. In Deutschland, wo schon länger eine Gastro-Registrierungspflicht gilt, waren laut Arge Daten rund 70 Prozent der ausgefüllten Formulare falsch ausgefüllt. Denn nicht nur ist für die Wirte nicht überprüfbar, ob Gäste echte Namen und gültige Kontaktdaten angeben; viele handschriftlich ausgefüllte Formulare sind auch schlicht nicht lesbar.
Bedenken bei Apps
Eine Alternative, die zumindest das Problem unleserlicher Handschriften lösen würde, wäre die digitale Erfassung der Daten, etwa per App. Die Datenschützer sehen das allerdings kritisch. "Bei der Online-Registrierung zum Beispiel über eine App landen die Daten in einer Cloud. Da muss man aufpassen, weil dann Bewegungsprofile entstehen", sagt Kainz: Der Tagesablauf, beginnend mit dem Kaffeehausbesuch in der Früh, über das Mittagessen im Restaurant bis hin zum Ausklang des Tages im Theater wird dann transparent. Zeger von der Arge Daten sieht das ähnlich: Sobald die Daten in der Cloud stünden, "sind sie nicht mehr ausschließlich unter Kontrolle eines einzelnen Wirten, sondern mit dem Betreiber der Cloud-Dienste unter Kontrolle eines Dritten".
Längst nicht alle Wirte stehen indessen einer Registrierungspflicht kritisch gegenüber. Viele hoffen, dass die Maßnahme eine Vorverlegung der Sperrstunde auf 22 Uhr verhindern kann. In Vorarlberg wurde jüngst gar eine entsprechende Ausnahme geschaffen: Übernachtungsgäste in Hotels - bei denen die Registrierung ohnehin gegeben ist - dürfen fortan wieder bis ein Uhr konsumieren.