Behindertenverbände kritisieren lange Übergangsfristen. | Wien.Ab 1. Jänner 2006 sollen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz alle öffentlich zugänglichen Neubauten und Generalsanierungen barrierefrei gebaut werden. Für Altbauten gilt eine Übergangsfrist von zehn Jahren. Das Gesetz beinhaltet erstmals einen Rechtsanspruch für Behinderte bei Diskriminierung. Ein unabhängiger und weisungsfreier Behindertenanwalt und ein Mediationsverfahren werden eingesetzt. Für Sozialministerin Ursula Haubner sei mit dem Gesetz ein "wesentlicher Beitrag" gelungen.
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Unterschiedliche Angaben gibt es, was die Zahl der Behinderten angeht. Im Mikrozensus von 1995 schätzten sich 1,5 Millionen Österreicher als behindert ein. Europaweit beträgt der Anteil der Behinderten durchschnittlich 10 Prozent - in Österreich wären das immerhin noch 800.000.
Ein Behinderter habe das selbe Recht sich einen Kontoauszug von der Bank zu holen, wie jeder andere auch, sagte Stefan Pauser vom Österreichischen Zivil-Invalidenverband zur "WZ". Viele würden jedoch durch die Bauweise öffentlicher Gebäude daran gehindert. Mit dem Gesetz wird laut Pauser einiges auf die Wirtschaft zukommen. Denn damit dürfen Behinderte in Betrieben gesetzlich nicht mehr benachteiligt werden.
Für Klaus Vogt, Präsident der Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs ist die neue Regelung im Prinzip positiv. Dennoch kritisiert er, dass die Übergangsfristen bis 2016 zu lang angesetzt seien. Die Barrieren für Behinderte im öffentlichen Raum senken deren Lebensqualität. Defizite in der Behandlung von Behinderten sieht er auch im Bereich der Gleichstellungsproblematik. Es gebe nach wie vor Unterschiede bei der öffentlichen Leistung für Behinderte. Eine Person, die durch einen Arbeitsunfall berufsunfähig wird, bekommt Unfallrente, Invaliditätspension und Rehabilitationsangebote. Im Gegensatz dazu sei jedoch ein Minderjähriger, der einen Freizeitunfall hat, ein Fall für die Sozialhilfe.