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Gebt uns unsere Aktien zurück!

Von Barbara Ottawa

Wirtschaft

Es gibt viele Gründe für Firmen, die Zahl der öffentlich gehandelten Anteile zu verringern. Für die Anleger ist es jedoch nicht immer von Vorteil.


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Ich muss meine Leserschaft gleich vorab enttäuschen: In dieser Kolumne geht es nicht um Facebook oder andere missglückte Börsengänge. Aber vielleicht können die nachfolgenden Zeilen Mark Zuckerberg einmal helfen, eine Entscheidung über einen möglichen sogenannten "Share-Buyback" zu fällen - falls er sie liest.

Bei einem solchen "Share-Buyback" kaufen Unternehmen eigene Aktien entweder direkt am Markt zurück, oder sie bieten Investoren, die eine Aktie besitzen (Aktionäre oder "Shareholder" genannt), an, ihnen diese um einen Fixpreis abzunehmen.

Ein solcher Schritt kann zum Beispiel von Firmen gesetzt werden, wenn sie glauben, dass ihre Anteile am Markt unterbewertet sind, also zu einem zu niedrigen Preis gehandelt werden, und/oder wenn sie Geld übrig haben und der Markt im Moment keine sinnvollen anderen Investitionen zulässt.

So erläutert Jamie Laing, zuständig für die britischen und europäischen Aktienmärkte beim Investmenthaus Aberdeen mit Hauptsitz in Schottland, dass "ein Unternehmen, das in einem Jahr einen außergewöhnlichen Gewinnzuwachs zu verzeichnen hatte, die Wahl hat, eine Sonder-Dividende auszuzahlen, oder ein paar Aktien zurückzukaufen".

Ersteres wird laut Laing von manchen Investoren nicht goutiert, weil Sonderzahlungen steuerliche Nachteile mit sich bringen können.

Das österreichische Immobilienunternehmen S Immo, eine Tochter der Erste und der Vienna Insurance Group, kaufte 2011 ein paar der eigenen Aktien zurück, weil deren "Performance für das Management enttäuschend" war.

"Wir nutzten die Differenz zwischen Kurs und innerem Wert der Aktie und starteten im vergangenen Herbst ein Aktienrückkauf-Programm - für uns das aktuell sinnvollste Investment," so die S Immo in einer Aussendung.

Zur Bestimmung des "inneren Wertes" zieht das Immobilienunternehmen den sogenannten "Net Asset Value" (NAV) heran. Dafür wird die Summe des Eigenkapitals und der stillen Reserven durch die Zahl der ausgegebenen Aktien dividiert.

Die Basis für die Berechnung des "inneren Wertes" kann bei anderen Unternehmen aber zum Beispiel auch die Ertragserwartungen umfassen - Anleger müssen hier genau hinsehen.

Das sollten sie bei "Share-Buybacks" vor allem auch dann, wenn die Firma ihr Management auf der Basis des Gewinns per Aktie (engl.: earnings per share, EPS) bezahlt.

Diese Kennzahl werde durch einen Aktienrückkauf "künstlich in die Höhe getrieben", warnt Laing.

"Man muss vorsichtig sein und kontrollieren, ob Unternehmen Aktien aus den richtigen Gründen zurückkaufen," so der Aktien-Experte. "Share-Buybacks" können auch eingesetzt werden, um eine feindliche Übernahme zu verhindern, weil der Preis der Aktien in die Höhe getrieben wird - oder einfach, weil dem Unternehmen die Ideen für neue Investitionen ausgegangen sind.

Barbara Ottawa ist freie Journalistin und berichtet vorwiegend über Investitionen und Pensionskassen.