Bescheidbeschwerde statt Individualantrag nötig.
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Wien. Trotz Ferienbeginn haben Studenten derzeit wenig Grund zu feiern: Die ersten Klagen gegen die Einhebung von Studiengebühren waren weder beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) noch beim Senat der Uni Wien erfolgreich. Der Senat hat am Donnerstag in einer Sondersitzung die Berufungen von sieben Studenten gegen die Gebührenpflicht abgewiesen, die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) will diese nun beim VfGH einbringen.
Ebenfalls am Donnerstag hatte der VfGH die erste Beschwerde eines Studenten der Uni Wien aus formalen Gründen abgelehnt: Es darf keine Individualbeschwerde, sondern muss eine Bescheidbeschwerde eingebracht werden. Diese ist erst dann möglich, wenn es seitens der Unis Zahlungsaufforderungen gibt, so VfGH-Sprecher Christian Neuwirth zur "Wiener Zeitung". Weiter unklar ist, ob der VfGH das Einheben von Studiengebühren durch die Universitäten für rechtmäßig hält oder nicht. Die Vorgeschichte: Am 1. März hob der VfGH jene Regelungen auf, wann Gebühren zu zahlen sind und wann nicht. Da sich die Regierung auf keine Neuregelung einigen konnte, forderte Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle unter Berufung auf ein Gutachten des Juristen Heinz Mayer die Unis auf, Gebühren autonom einzuheben – ob sie das dürfen, wollen die Studenten mit ihren aktuellen Beschwerden klären.
Die Gebühren in der Höhe von 363,36 Euro müssen demnach ab Herbst gezahlt werden, wenn man die Mindeststudiendauer um mehr als zwei Semester überschreit oder aus einem Nicht-EU land kommt. Welche Vorgehensweise empfiehlt ihnen die ÖH? "Unbedingt bezahlen", so Wulz, ansonsten sei unklar, ob man zugelassen bleibt. Klagen könne man danach immer noch. Dafür hat die ÖH hat zwei Millionen Euro aus ihren Rücklagen aufgelöst. "Wir gehen davon aus, dass wir recht bekommen", so Wulz, und Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle bezeichnet es als "sehr begrüßenswert" dass im aktuellen Anlassfall rasch entschieden wurde.