Telekom Austria will höhere Gebühren. | Handybetreiber drohen mit Klage. | Wien. Die geplante Erhöhung der Zusammenschaltungsgebühren bei Anrufen vom Handy ins Festnetz bereitet der Telekom-Branche Kopfzerbrechen und könnte in einem Rechtsstreit enden. Denn kaum jemand scheint zu wissen, was exakt die Telekom-Control-Kommission (TKK) beschlossen hat.
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In einem Schlichtungsverfahren zwischen dem kleinsten Mobilfunker Hutchison 3G ("3") und dem Ex-Monopolisten Telekom Austria (TA) hat die TKK eine Erhöhung der Entgelte für lokale Zusammenschaltung von 29,4 Prozent und für regionale Zusammenschaltung von 19 Prozent für Gespräche vom Handy ins Festnetz angeordnet. Der Regulator begründet den Schritt damit, dass die Kosten pro Minute im Festnetz wegen des Kundenschwunds im Festnetz gestiegen sind. "3", wollte mit dem Verfahren eine Senkung der Zusammenschaltungsentgelte erreichen - herausgekommen ist das Gegenteil. "3"-Chef Berthold Thoma protestierte: "Offensichtlich will der Regulator (RTR) die Festnetzsparte der TA schützen. Mitbewerber T-Mobile und Orange warfen der RTR sogar "Quersubventionierung" vor.
Zusätzlicher Grund für Unmut: Um das Wachstum des Mobilfunks anzukurbeln, hatte das Festnetz über Jahre höhere Zusammenschaltungsgebühren an den Mobilfunk bezahlt. Diese Entgelt soll nun bis 2011 auf 2,10 gesenkt werden.
Glasfaser-Ausbau
"Die Telekom Austria lässt sich den Ausbau des Glasfasernetzes über die Regulierung bezahlen", empört sich Klaus Steinmaurer, Regulierungsexperte von T-Mobile Österreich, im Telefonat mit der "Wiener Zeitung", und: "Wenn wir Handybetreiber statt 0,82 Cent pro Minute nun 1,12 Cent zahlen müssen, summiert sich das auf einen zweistelligen Millionenbetrag in unserer Branche".
Den Kunden weiterverrechnen könne man die Einbußen vorerst nicht: "Wie wollen Sie bei einem Angebot von 1000 Minuten für 0 Cent in alle Netze etwas weiterverrechnen?", beschreibt er den Negativ-Effekt der Handy-Tarifmodelle. Man werde beim Verwaltungsgerichtshof Klage einbringen. Die TKK habe einer EU-Empfehlung nicht stattgegeben, wonach Zusammenschaltungsentgelte bis 2013 gesenkt werden müssen.
"Die EU-Empfehlung ist vom Mai 2009, das Verfahren läuft aber seit 2007", entgegnet Daniel Rötler, Rechtsexperte der RTR. Er betont, dass sich die Entscheidung ausschließlich auf das Verfahren zwischen "3" und der TA beziehe. "Die Telekom Austria wird die Möglichkeit sehen, auch von anderen Partnern ein höheres Entgelt zu lukrieren. Aber das müssen sich die Betreiber privatrechtlich ausmachen. Es gibt bestehende Verträge."
Die TA geht davon aus, dass der Bescheid für die gesamte Branche gültig ist. "Wir verstehen, dass der Beschluss Vorbildwirkung hat und sind daran interessiert, höhere Gebühren zu bekommen. Aber die Verträge haben Kündigungsfristen", sagt Konzernsprecherin Elisabeth Mattes. Was ist, wenn die Mobilfunker sich weigern, höhere Gebühren zu bezahlen? "Dann müssen wir schlichten", so Rötler.